Frage an Ingo Schmitt bezüglich Soziale Sicherung

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Ingo Schmitt
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Frage von Marc R. •

Frage an Ingo Schmitt von Marc R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schmitt,

um Schwimmbäder, Museen u. dgl. als Student in der Stadt zu nutzen, gibt es für einen ermäßigten Preis die Altersgrenze bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Danach ist der volle Preis zu bezahlen. Meine Frage an Sie ist, warum es diese Altersbeschränkung gibt, denn auch aus meiner eigenen Erfahrung habe ich nicht als Student nach meinem vollendeten 27. Lebensjahr mehr Geld als vorher zur Verfügung. Gerade in der heutigen Zeit machen, so wie ich auch, Studenten vor dem Studium eine Ausbildung und haben zusätzlich vorher evtl. noch Bundeswehr oder Zivildienst abgeleistet und starten erst dann mit dem Studium.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reichardt,

vielen Dank für Ihre Frage, welche ich im Folgenden gern beantworte:

Eine Altersgrenze für Studenten-Ermäßigungen wird in der Tarif-Satzung der jeweiligen Betreiber der entsprechenden Einrichtung festgesetzt. So ist die Altersgrenze von 27 Jahren auch in der Tarifsatzung der Berliner Bäder Betriebe (BBB) festgesetzt. Exemplarisch habe ich daher bei den BBB nach dem Grund der von Ihnen zu Recht kritisierten Altersgrenze angefragt. Diese haben geantwortet, dass erst 2002 die Altersbeschränkung für den ermäßigten Tarif für Studenten eingeführt wurde. Vorher existierte diese nicht. Bei der Festsetzung dieser Grenze orientierten sich die BBB an der damaligen Grenze für die Zahlung des Kindergeldes für in Ausbildung befindliche Kinder über 18 Jahren. Zwar wurde auch diese Grenze von 27 auf inzwischen 25 gesenkt, dem sind die BBB jedoch nicht gefolgt. Grund für die finanzielle Notlage der BBB und auch der anderen von Ihnen genannten Institutionen sind erhebliche Zuschusssenkungen des rot-roten Senats in den letzten Jahren. So ist es vielen Institutionen nicht mehr möglich, den Eintritt für Studenten unabhängig vom Alter zu ermäßigen.

Grundsätzlich wird über die Höhe der Zuschüsse für öffentliche Einrichtungen individuell von jedem Bundesland entschieden, des Weiteren könnte das Land Berlin auch Einfluss auf die Tarifsatzungen seiner Tochterfirmen nehmen.

In jedem Falle halte ich für die Zukunft die Überlegung für sinnvoll, die Altersgrenze für Ermäßigungen für Studenten aufgrund der von Ihnen genannten Gründe gänzlich zu streichen und stattdessen eine Grenze bemessen an der Regelstudienzeit einzuführen. Diese Grenze wäre unabhängig vom Alter und bestraft niemanden, der vor dem Studium eine Ausbildung absolviert.

Ich nehme Ihre Anfrage zum Anlass, mich zukünftig für eine solche Grenze einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt