Frage an Ingo Schmitt bezüglich Verbraucherschutz

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Ingo Schmitt
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Ingo Schmitt von Siegfried S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmitt !

Vielen Dank für ihre heutige Antwort.

Gestatten Sie mir, dazu ein paar Anmerkungen zu machen.

Sie schreiben : "Diese Ansicht wird in unserem Land erfreulicherweise von der überwältigenden Mehrheit der Menschen geteilt. Deshalb ist es die Pflicht der Politiker, alles, was angemessen und rechtsstaatlich möglich ist, ...zu tun,"

Wenn mal wieder ein Kind mißbraucht und gar getötet wird, gibts bei der Frage nach der gerechten Strafe für den Täter in unserem Land überwiegend nur eine Antwort: "Kopf ab!". Also würden Sie ggfls. die Todesstrafe einführen wollen ?

Daß das ZugErschwG unsinnig und unnötig ist, muß ich Ihnen nicht sagen, dazu gibt es genug Literatur - auch offline. Daß es , obwohl noch gar nicht ausgefertigt - schon Forderungen nach der Ausweitung der Zensur auf andere Bereiche auch aus den Reihen Ihrer partei gibt, war ja abzusehen. Wie wollen Sie verhindern, daß die durch dieses Gesetz geschaffene Infrastruktur unabhängig von diesem Gesetz - beispielsweise durch Anordnung eines Gerichtes - für solche weitergehenden Zwecke benutzt wird? Ich sehe durchaus, daß das Gesetz sich nur auf Kinderpornographie bezieht. Das Gesetz hat aber nur Wirkung auf das BKA als Ersteller der Liste, auf die Übertragung der Liste an die Provider und auf die Verarbeitung exakt dieser Liste bei den Providern. Die nur aufgrund dieses Gesetzes geschaffene technische Infrastruktur zur Sperrung von Internet-Angeboten ist nicht im Gesetz erwähnt, diese kann also für andere Zwecke benutzt werden. Und ich bin sicher, daß dauert nicht lange.

Wie wollen Sie das verhindern ?

Mit freundlichen Grüßen

S. Schlosser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlosser,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 6. August 2009, wozu ich inhaltlich gern erneut Stellung nehme.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ganz eindeutig klargestellt, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können. Nutzer, die zufällig auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Nach zwei Jahren wird das Gesetz durch die Bundesregierung überprüft.

Besonders wichtig ist mir aber, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken - insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung - uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützt. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es - wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 5. August 2009 mitgeteilt habe - um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches.

In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. auf die Verschaffung von Kinderpornographie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung - möglicherweise ein Download einer Datei - hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz die Grundrechte der Bürger nicht tangiert.

Letztlich möchte ich aber nochmals festhalten, dass es kein Recht auf das Quälen und die Vergewaltigung von Kindern gibt. Wenn es um kinderpornografische Inhalte im Netz geht, kann und sollte sich niemand auf die Freiheit des Internets oder auf die Informationsfreiheit berufen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB