Frage an Ingo Schmitt bezüglich Verkehr

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Ingo Schmitt
CDU
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Frage von Ludwig S. •

Frage an Ingo Schmitt von Ludwig S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schmitt,

ich bin Student und fahre regelmäßig mit dem Fahrrad zur Uni in Dahlem.
Es gibt auf meinem Weg zwei stellen, an denen ein Radweg beginnt - aber ohne Warnung oder Hinweis endet.
An so einer Stelle bin ich bereits vom Ordnungsamt angehalten worden mit dem Hinweis, ich würde unberechtigt den Gehweg benutzen und ich müsste auf der Straße fahren (mit entsprechendem Bußgeld, versteht sich...)
Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, wieso es überhaupt Radwege gibt, die angefangen werden und dann nicht weitergehen. Wenn diese Radwege wenigstens offensichtlich wieder auf die Straße führen würden, oder ein entsprechender Hinweis vorhanden wäre.

Ich würde Sie bitten mir zu erklären, wieso es so etwas gibt (Radwege die plötzlich enden und wieso da nichts getan wird bzw. was dagegen getan werden kann).

vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Schuster

PS: als ich vom Ordnungsamt angehalten wurde, habe ich danach mich mit den Leuten unterhalten, warum es diesen Zustand gibt.
Während dessen wurden auch andere Radfahrer mit dem selben Hinweis angehalten, aber nicht allen wurden Ordnungsgelder auferlegt. Auf meine Frage wieso dass so sei, bekam ich zu höhren, dass es Ermessenssache des Ordnungsamtes sei Ordnugnsgelder zu verhängen.
Von dieser Geschichte blieb bei mir der fade Nachgeschmack von willkürlicher Schröpfung der Radfahrer hängen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29. Mai 2007. Gern möchte ich Ihrem Anliegen mit einer Stellungnahme nachkommen:

Ich kann Ihren Ärger gut verstehen, dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nur ihrer Pflicht nachgehen, in dem Sie dafür sorgen, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung von den Bürgerinnen und Bürgern eingehalten werden. Ebenso gehört es zu den unangenehmen Aufgaben bei Nichteinhaltung Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen. Im § 47 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) ist folgendes geregelt: "Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde."

Ich gebe Ihnen Recht, dass Beginn und Ende eines Radweges ordnungsgemäß gekennzeichnet sein müssen. Da ich die tatsächlichen Gegebenheiten nicht beurteilen kann, sollten Sie sich in dieser Angelegenheit an das betreffende Bezirksamt wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB