Frage an Ingo Schmitt bezüglich Finanzen

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Ingo Schmitt
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Frage von Bernd R. •

Frage an Ingo Schmitt von Bernd R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ingo Schmidt,

ich habe ein Anliegen, daß sich mit der KFZ-Steuer befasst.
Ich Fahre ein PKW VW Passat Diesel. Diesel PKW werden höher besteuert als Benzin PKWs. Die erhöhte KFZ-Steuer für Diesel PKWs ist ja mal als ausgleichende gerechtigkeit gegenüber Benzin PKWs eingeführt worden, da Diesel geringer besteuert ist. Den Vorteil haben die Diesel PKWs nun nicht mehr, da der Dieselkraftstoffpreis = Benzinpreis ist.
Daraus resultierend, müßte die Kraftfahrzeugsteuer für Diesel PKWs gesenkt werden, damit eine ausgleichende Gerechtigkeit gegnüber den Benzin PKWs hergestellt ist.
Welche schlüsse ziehen Sie daraus und was gedenken Sie zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
B. Reinhardt (CDU Mitglied)

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CDU

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de.

Angesichts der außerordentlich gestiegenen Preise für Diesel-Kraftstoff ist dieser inzwischen fast ebenso teuer wie Benzin. Doch auch wenn der traditionelle Preisvorteil für Dieselfahrzeuge wegen der Entwicklung am Rohstoffmarkt fast aufgebraucht ist, rentiert sich nach Berechnungen von Automobilexperten bei den meisten Fahrzeugmodellen noch immer, die Dieselvariante zu wählen. 85 Prozent der Dieselfahrzeuge sind nach wie vor günstiger als Benziner. Zwar wird der geringere Mineralölsteuersatz bei Diesel angesichts des nachfragegetriebenen Preisanstiegs mehr als ausgeglichen, aber noch immer haben Dieselfahrzeuge den Vorteil ihres geringeren Verbrauchs.

Die unterschiedliche Höhe der Kfz-Steuer für Benzin- und Diesel-Pkw hängt mit der unterschiedlichen Höhe der Mineralölsteuer für Diesel und Benzin zusammen. In Deutschland - wie in einigen anderen EU-Staaten - unterliegen Diesel-Pkw zum Ausgleich für den geringeren Mineralölsteuersatz einer höheren Kfz-Steuer. Die höhere Kraftfahrzeugsteuer für Dieselfahrzeuge soll den Unterschied in der Höhe der Mineralölsteuer wieder ausgleichen, denn die Steuergesetzgebung soll keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen Diesel- und Benzin-Pkw schaffen. Ohne diesen Ausgleich hätte die höhere Mineralölsteuer für Benzin im Ergebnis zu einem nicht vertretbaren Steuervorteil für Diesel-Pkw geführt. Die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw wurde demzufolge in den Jahren 1989, 1991 und 1994 stufenweise angehoben. Im Ergebnis unterliegen somit Diesel- und Benzin-Pkw in Bezug auf Mineralöl- und Kraftfahrzeugsteuer insgesamt durchschnittlich der gleichen Steuerbelastung.

Wie Sie zwischenzeitlich den Pressemeldungen entnehmen konnten, hat sich die Große Koalition zwischenzeitlich auf die Eckpunkte einer klimafreundlichen Reform der Kfz-Steuer geeinigt. Diese Eckpunkte sehen einen linearen Tarif vor. Das heißt, die Belastung durch die Kfz-Steuer steigt proportional mit dem CO2-Ausstoß des Autos. Altfahrzeuge werden von der neuen Regelung nicht belastet.

Die Vereinbarung wurde jetzt an das Bundesfinanzministerium weitergeleitet, das auf dieser Grundlage ein neues Modell für eine klimafreundliche Kfz-Steuer entwickeln soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmitt, MdB