Frage an Ingo Schmitt bezüglich Jugend

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Ingo Schmitt
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Frage von Lisbeth M. •

Frage an Ingo Schmitt von Lisbeth M. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Schmitt,

ich bitte Sie mir zu beantworten, warum Erhöhungen des Kindergeldes nicht an die Kinder von Hartz IV Empfängern weiter gegeben werden.
Und wieso die Alimente eines Vaters für seine Kinder in das Gesamteinkommen der neuen Familie ( Miniverdienst + Hartz IV) mit eingerechnet werden.
Denn dadurch muß die gesamte Familie mit von diesem Geld leben, und es kommt den betroffenen Kindern nicht allein zu gute.
Und obwohl der Papa bezahlt, können diese Kinder nicht ins Theater, nicht zum Seepferdchen - oder Schwimmkurs, nicht zum Ballett, nicht in den Zirkus, es gibt keinen Urlaub auf dem Bauernhof, usw., usw.....

Ein Kommentar zu diesem Thema gab es am Sonntag bei Anne Will von einem Parteikollegen von Ihnen, dafür ist kein Geld da.

Ich finde es auch erschreckend, daß "einfache" Leute keine Arbeit finden, von der sie ihre Familie ernähren können, und wie durch diese Politik die Zweiklassengesellschaft auch der Kinder gefördert wird.

Was wird die Politik mit all diesen Kindern in ein paar Jahren machen, denen der Zugang zu Kunst, Kultur und sonstigen Aktivitäten durch dieses System versperrt worden ist?
Sind sie die zukünftigen Verlierer? Ist das schon vorprogrammiert?

Wann ist es eigentlich wirklich politisch gewollt, daß alle Kinder zumindestens die gleichen Chancen haben?

Mit freundlichen Grüßen
Lisbeth Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

für Ihre Frage vom 9. Dezember 2008 bedanke ich mich und nehme hierzu wie folgt Stellung:

Auch ich vertrete die Auffassung, dass alle Kinder die gleichen Chancen erhalten und gleichen Zugang zu Kunst, Kultur und sonstigen Aktivitäten haben sollten. Die Stärkung der Familie und die Förderung des privaten Haushalts als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten hat für die Union hohe Priorität.

Am 4. Dezember 2008 hat der Bundestag dazu das Familienleistungsgesetz verab-schiedet. Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen werden dadurch gefördert und steuerlich entlastet. Die Entlastungen werden bereits ab 1. Januar 2009 wirksam.

Das Maßnahmepaket sieht eine monatliche Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um jeweils 10 EUR von 154 EUR auf 164 EUR vor. Für das dritte sowie für je-des weitere Kind sollen Eltern je 16 EUR mehr erhalten, also künftig 170 EUR beziehungsweise 195 EUR. Zur Umsetzung des Existenzminimumberichts wird der Kinderfreibetrag für jedes Kind von 3.648 EUR um 216 EUR auf 3.864 EUR erhöht.

Zu Ihrer Auffassung, dass die Anhebung des Kindergeldes bei den Familien nicht wirksam werde, die Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetz-buch (SGB II und XII) erhalten, ist zu berücksichtigen, dass das Kindergeld zuletzt in 2002 erhöht worden ist und seit dem die Lebenshaltungskosten um zwölf Prozent gestiegen sind. Dagegen sind die Regelleistungen für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld seit Inkrafttreten des SGB II regelmäßig erhöht worden. Wer hinsichtlich der Regelleistung weitere Erhöhungen fordert - sind diese auch noch so gut gemeint - muss immer berücksichtigen, dass sie auch von Familien mit begrenztem Arbeitseinkommen über Steuern und Abgaben finanziert werden müssen. Schon heute bekommen Kinder in ALG-II-Bedarfsgemeinschaften je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent des Regelsatzes. Einen Anspruch auf sogenannten Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es ebenfalls. In vielen Kommunen gibt es zudem zusätzliche Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern oder sonstigen Gebühren. Neben der Absicherung des gesamten Lebensunterhalts der Kinder werden außerdem Wohn- und Heizkosten für die Kinder durch den Steuerzahler finanziert. Diese bereits bestehenden umfangreichen Leistungen sind richtig und müssen auch so sein. Das Kindergeld soll aber gerade den Familien mit Kindern helfen, die sonst keine Unterstützung bei der Finanzierung des Lebensunterhalts ihrer Kinder bekommen.

Ähnlich verhält es sich mit der Berücksichtigung von Alimenten eines Vaters für seine Kinder beim Gesamteinkommen der neuen Familie.

Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass in dem beschlossenen Gesetz an die Kinder und Jugendlichen aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, gedacht wird. Danach erhalten diese bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 EUR zur Anschaffung von Schulmaterialien.

Weitere Forderungen der Union, das Schulbedarfspaket auch über die zehnte Jahrgangsstufe hinaus auszuweiten, die Schüler an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen gleichermaßen zu fördern sowie neben Hartz IV-Empfängern auch Familien mit geringen Einkommen zu berücksichtigen, hat die SPD nicht mitgetragen. Die Maßnahme war mit den Sozialdemokraten bereits fest vereinbart, ist jedoch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes wieder aufgekündigt worden. Die Union hätte die Ausweitung des Schulbedarfspakets mit einem Ausgabevolumen von insgesamt rd. 136 Mio. EUR getragen und hatte hierzu im Rahmen der 2. und 3. Lesung einen Entschließungsantrag vorgeschlagen, der leider von den Sozialdemokraten zurückgewiesen wurde. Mit diesem Entschließungsantrag wollte die Union die Bundesregierung bitten, neben der Ausweitung der steuerlichen Freistellung von Arbeitgeberleistungen für die Kinderbetreuung auch noch einmal die Ausweitung des Schulbedarfspaketes zu prüfen und zwar eben gerade auch im Hinblick auf eine Ausdehnung auf Schülerinnen und Schüler, die berufsbildende Schulen besuchen sowie auf Kinder von Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das Verhalten der Sozialdemokraten zeigt, dass es unserem Koalitionspartner offenbar nicht darum geht, Menschen mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen zu stärken.

Wir werden auch in Zukunft an dem Ziel der Stärkung der Familie festhalten! Ich hof-fe, Ihnen mit vorstehenden Erläuterungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ingo Schmitt, MdB