Sehr geehrter Herr Vogel, wie stehen Sie zu den vom Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen des IFG, insbesondere zu den Auswirkungen der Punkte „Nachweis Interesse“ und „Gebühren“?
Sehr geehrter Herr J.,
das Informationsfreiheitsgesetz wird als Grundpfeiler demokratischer Kontrolle verstanden. Die bestehenden Informationsansprüche und das erreichte Transparenzniveau sollen gesichert und gerichtlich durchsetzbar sein. Es gilt, bei der Weiterentwicklung des IFG, eine Ausgewogenheit von berechtigtem Interesse, einem angemessenen Transparenzniveau, aber auch dem Schutz und der Sicherheit von beispielsweise kritischer Infrastruktur oder Persönlichkeitsrechten einzelner Behördenmitarbeitenden herzustellen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht derzeit weder einen Anlass, Nachweise für besonderes Interesse noch höhere Kosten für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft zu erheben. Das weitere parlamentarische Verfahren hierzu bleibt aber abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Vogel
