Werden Sie einer Änderung des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Innenausschuss zustimmen und warum?
Sehr geehrter Herr H.,
die genaue Weiterentwicklung des IFG im parlamentarischen Verfahren, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, müssen wir erst einmal abwarten. Es gilt, eine Ausgewogenheit von berechtigtem Interesse, einem angemessenen Transparenzniveau, aber auch dem Schutz und der Sicherheit von beispielsweise kritischer Infrastruktur oder Persönlichkeitsrechten einzelner Behördenmitarbeitenden herzustellen.
Freundliche Grüße
Ingo Vogel
