Frage an Ingo Wellenreuther bezüglich Recht

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Ingo Wellenreuther
CDU
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Frage von Ines R. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Ines R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Sie geben an, keinerlei Nebeneinkünfte zu erhalten. Sie sind Mitglied im Vorstand des DFB und Vereinspräsident in Karlsruhe, sowie Mitglied in weiteren Vereinen und Stiftungen.
Auch dafür erhalten Sie keinerlei Aufwandsentschädigungen, ist das richtig?

Wie ist also Ihr Standpunkt zur Verschärfung der Veröffentlichungspflichten der Mitglieder im Bundestag, oder auch für Landesparlamente, wobei hier nicht immer Auskunftspflichten bestehen.

Würden Sie sich für bessere Transparenz einsetzen und für eine komplette Veröffentlichungspflicht auf Cent und Heller einsetzen?

Eine europäische Kommision gegen Korruption (GRECO) hat bereits 2009 deutliche Schritte zur Verbesserung der Transparenz von Parteienfinazierung vorgeschlagen. Die CDU hat sich sehr stark gegen diese guten Vorschläge gewehrt. Sind Sie nicht auch der Meinung das sämtliche Spendengelder an Parteien genauestens veröffentlicht werden sollten? Unsere Nachbarn sind da einen deutlichen Schritt voraus.

Gerade mit so einem Schritt könnten die Parteien in Deutschland vielleicht einen kleinen Beitrag dabei leisten die Politik wieder etwas Bürgernah zu machen. Würden Sie diese Schritte zu mehr Transparenz und gegen Korruption unterstützen?
Aktuell wissen wir ja, das sich die politischen Entscheidungen sehr stark an den Wünschen der Geldgeber orientieren.

Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rückert,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie gleich mehrere Themen ansprechen.

Als Präsident des Karlsruher Sport-Clubs, Vorstandsmitglied des Deutschen Fußball-Bundes und Vorsitzender des Karlsruher Kindertisch e. V. bin ich ehrenamtlich tätig. Entsprechend erhalte ich für diese Tätigkeiten kein Honorar.

Sie haben zudem das Thema Veröffentlichungspflichten von Bundestagsabgeordneten angesprochen. Lassen Sie mich zunächst einige Fakten nennen: Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 631 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus.

Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war.
Auch die Bundesverfassungsrichter haben im Urteil des BVerfG vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen sie zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Lassen Sie mich abschließend auf das von Ihnen ebenfalls angesprochene Thema Parteienfinanzierung eingehen. Auch hierzu darf ich auf eine Entscheidung des BVerfG verweisen, dass Spenden juristischer Personen an politische Parteien in beliebiger Höhe zulässig sind und dass Spenden für die Parteienfinanzierung und für die Demokratie wichtig sind. Das Grundgesetz sieht die Staatsfreiheit vor und deshalb darf die staatliche Finanzierung nicht so weit gehen, dass sich Parteien nicht mehr um die finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder und durch ihr nahestehende Bürger bemühen müssen.
Im Übrigen ist beim Thema Parteispenden Fakt: die Staatengruppe gegen Korruption (kurz GRECO), die eine Unterorganisation des Europarats und zuständig für die Einhaltung der Antikorruptionsstandards ist, hat im Jahr die 2009 die deutschen Rechtsvorschriften zur politischen Finanzierung unmissverständlich gewürdigt und bescheinigt, dass wir in Deutschland hoch anerkannte, verfassungsfeste, vorbildliche und transparente Regelungen zur Parteienfinanzierung haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther