Frage an Ingo Wellenreuther

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Ingo Wellenreuther
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Frage von Ernst S. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Ernst S.

Noch vor wenigen Tagen freuten sich viele über die Meldung, dass ein Gesetz das Rauchen nicht nur in staatlichen Einrichtungen, sondern auch in anderen Bereichen wie Restaurants verbieten wird. Sogar zahlreiche Raucher haben sich mit dieser Lösung abgefunden - wie bereits in vielen Ländern. Heute sieht plötzlich alles wieder anders aus: Verfassungsbedenken sind plötzlich aufgetaucht - und das Ganze wird nun zur Ländersache erklärt. Für dieses Hin und Her habe ich kein Verständnis. Gibt es denn immer weniger Politiker, die ein Problem bis zu Ende denken können? Wie sieht Ihre Position aus? Treten Sie für den beabsichtigten uneingeschränkten Gesundheitsschutz der Nichtrauer ein oder wollen Sie eher den Qualm auch an Orten weiterdampfen lassen, an denen sich Nichtraucher gesundheitlich gefährden und sich nach einem Restaurantbesuch selbst nicht mehr riechen können? Wie wollen Sie den erweiterten Schutz der Nichtraucher voranbringen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scheifele,

vielen Dank für Ihre Frage. Für den Schutz von Nichtrauchern vor Gesundheitsgefahren ist nicht allein der Bund zuständig, viele Vorgaben fallen in die Verantwortung der Länder.

Wie Sie sicher wissen, hat der Bund ein Gesetz verabschiedet, dass den Schutz vor Passivrauchen für seinem Zuständigkeitsbereich umsetzt (allgemeines Rauchverbot ab 01.09.2007 in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Personenbahnhöfen mit der Möglichkeit, in bestimmten Bereichen abgetrennte Raucherräume einzurichten). In Baden-Württemberg ist für den Zuständigkeitsbereich des Landes zum 01.08.2007 ein umfassendes und weit gehendes Rauchverbot in Kraft getreten.

Als überzeugter Nichtraucher begrüße und unterstütze ich diese Maßnahmen außerordentlich. Denn es geht bei dem Rauchverbot nicht um die Diskriminierung von Rauchern, sondern vor allem um den Schutz von Nichtrauchern vor den – immer noch sehr unterschätzten – Gefahren des Passivrauchens. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jedes Jahr über 260 Nichtraucher an passivrauchbedingtem Lungenkrebs und ca. 3000 Nichtraucher an passivrauchbedingten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder chronischen Lungenerkrankungen.
Ich teile auch nicht Befürchtungen nach erheblichen Umsatzeinbußen für die Gastronomie - zumal für mich solche Aspekte mit Blick auf die eben genannten Todesfallzahlen eh nur eine untergeordnete Rolle spielen. Erfahrungen aus anderen Ländern, die ein umfassendes Rauchverbot eingeführt haben, belegen eher das Gegenteil. In Irland beispielsweise nahm nach dem Rauchverbot der Umsatz in Bars zwar zunächst um 4,5% ab, war aber nach etwa 1 ½ Jahren wieder auf dem ursprünglichen Niveau mit weiter steigender Tendenz.

Das Rauchverbot in Baden-Württemberg gilt in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gaststätten. In Baden-Württemberg wird es somit nicht möglich sein, dass sich bestimmte (einräumige) Gaststätten zu Rauchergaststätten erklären können (sog. Deklarationslösung). Als einzige Ausnahme vom Rauchverbot besteht in Gaststätten die Möglichkeit, dass ein Gaststättenbetreiber das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlauben kann, wenn diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind. Diese Ausnahmemöglichkeit besteht nicht für Diskotheken. Bier-, Wein- und Festzelte sind vom gesetzlichen Rauchverbot nicht erfasst. Dasselbe gilt für die Außengastronomie, wie beispielsweise Biergärten und Straßencafes, und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB