Frage an Ingrid Heckner bezüglich Innere Sicherheit

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Ingrid Heckner
CSU
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Frage von Werner R. •

Frage an Ingrid Heckner von Werner R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Heckner,

ich hab vor kurzem erfahren, dass Einnahmen aus der Feuerwehrschutzsteuer, seit Jahren zurückgehalten werden obwohl sie zweckgebunden ausgegeben werden müssten.
Zum Einen wollte ich Sie fragen ob das so ist bzw. bitte um eine Erklärung. Zum Anderen wollte ich wissen ob aus den zurückgehaltenen Geld finanzschwache oder in der krisebefindlichen Gemeinden hieraus eine Förderung/Zuschuss beantragen können?

Ich freue mich auf eine Antwort, herzliche Grüße
Werner Riedhofer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Riedhofer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Juli 2012. Sie fragen mich darin, ob es stimmt, dass Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer zurückgehalten werden. Hier ist Ihnen offenbar eine Falschinformation mitgeteilt worden, die leider immer wieder in Umlauf gebracht wird.

Sehr geehrter Herr Riedhofer, es stimmt, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres 2011 ein aus den Vorjahren aufgelaufener Ausgaberest der Feuerschutzsteuer in Höhe von rund 58 Millionen Euro bestand. Dieser Betrag ist auf unerwartet hohe Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer im Jahr 2011, maßgeblich aber auf die zurückhaltende Inanspruchnahme der Fördermittel durch die Kommunen bei der Geräte- und Fahrzeugförderung und der Förderung von Gerätehäusern zurückzuführen.

Es kann also nicht die Rede davon sein, dass gegenüber den Kommunen und ihren Feuerwehren Mittel zurückgehalten und nicht ausbezahlt würden. Denn der Mittelabfluss hängt unmittelbar von den von den Kommunen gestellten Förderanträgen ab. Der Freistaat Bayern und die politischen Entscheidungsträger haben keinerlei Einfluss auf das Antragsaufkommen oder auf den Zeitpunkt der Antragstellung durch die einzelne Kommune.

Hintergrund für die Zurückhaltung der Kommunen im Jahr 2011 war - neben der allgemeinen konjunkturabhängigen Haushaltslage – wahrscheinlich auch die Erwartung auf erhöhte Fördersätze auf Grund der Neufassung der Zuwendungsrichtlinien zum 01.01.2012, die im Vorfeld bekannt waren.

Darüber hinaus steht der Ausgaberest weiterhin zweckgebunden zur Verfügung. Die Frage, ob aus den Restmitteln nicht finanzschwachen oder in der Krise befindlichen Gemeinden eine Förderung oder ein Zuschuss gegeben werden könnte, ist daher zu verneinen. Abgesehen davon, dass die Restmittel, wie gesagt, zweckgebunden sind, werden diese für die zu Jahresbeginn erneut verbesserte Fahrzeug- und Gerätehausförderung und die zahlreichen Modernisierungsmaßnahmen bei den drei staatlichen Feuerwehrschulen dringend benötigt.

Sehr geehrter Herr Riedhofer, ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen hiermit ausreichend beantworten. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Heckner