Frage an Ingrid Heckner bezüglich Staat und Verwaltung

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Ingrid Heckner
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Frage von Stefan B. •

Frage an Ingrid Heckner von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Frau Heckner,

als Mitglied im Ausschuss für Fragen des öff. Dienstes sind Sie auch mit dem Neuen Dienstrecht in BY befasst. Hier gab es eine Regierungserklärung, die vieles verspricht - unter anderem eine Abschaffung der Laufbahngruppen.

Allerdings steht in der Regierungserklärung auch, dass sich "der Einstieg in die neue Laufbahn ... weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Einzelnen." richten würde.

Für mich klingt dies so, als ob an überholten Fünftelregelungen festgehalten wird, die eine einmal mit der Lehrgangsnote erbrachte Leistung für alle Ewigkeit festzementieren und dadurch auch die Leistungsbereitschaft von vier Fünftel aller Beamten stark eindämmt.

Aus dem Grund habe ich bereits bei einigen Ihrer Kollegen nachgefragt, ob die Fünftelhürden fallen werden und dadurch zukünftig die tatsächlich im aktiven Dienst erbrachte Leistung honoriert wird.

Frau Guttenberger von des CSU und Frau Naaß von der SPD haben sich bei Ihren Antworten schon konkret dafür ausgesprochen, dass die längst überholten Hürden abgeschafft werden. Herr Sprinkart von den Grünen hat bei seiner Antwort genau in die gleiche Kerbe geschlagen aber angeführt, dass sogar neue Hürden für den Aufstieg geschaffen werden sollen.
Herr Freller hat mir leider noch nicht geantwortet.

Auch wenn es sich offensichtlich nur um eine kleine Detailfrage handelt, ist es für mich sehr entscheidend zu erfahren, wie die einzelnen Parteien sich hier positionieren. Ich bin mir sehr sicher, dass viele Beamte die Diskussion mit großem Interesse verfolgen werden. Wichtig wird hierbei sicher weniger sein, was vor der Wahl gesagt, als was nach der Wahl entschieden wird.

Hier wäre für mich sehr interessant von Ihnen jetzt schon eine klare Aussage / Antwort zu der Frage zu bekommen, ob Sie wie Frau Guttenberger auch der Meinung sind, dass nicht eine in der Vergangenheit erbrachte Lehrgangsnote, sondern die im aktiven Dienst erbrachte Leistung für einen Aufstieg maßgeblich sein sollte.

MfG

Stefan Bauer

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CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

für Ihre Fragen zum neuen Dienstrecht danke ich Ihnen.

Zunächst zum Einstieg in die neue Laufbahn, die an die Stelle der bisherigen vier Laufbahngruppen treten soll: Der Einstieg in die Laufbahn und die Ämterzuordnung erfolgen auch künftig nach Qualifikation, die auf Vor- und Ausbildung sowie gegebenenfalls beruflichen Leistungen beruht. Die bisherigen Strukturen der Ämter und der Besoldungstabellen behalten wir bei.

Das heißt jedoch keineswegs, dass - wie Sie schreiben - mit dem Berufseinstieg eine einmal erbrachte Leistung für alle Ewigkeit festzementiert ist - im Gegenteil. Der Charme des neuen Dienstrechts besteht gerade darin, die tatsächlich im Amt erbrachte Leistung stärker zu bewerten und bürokratische Hürden abzubauen. Dazu gehört auch, dass es die bisherigen Aufstiegsprüfungen beim Landespersonalausschuss in dieser Form künftig nicht mehr geben wird.

Um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen, wird es jedoch weiterhin notwendig sein, den beruflichen Aufstieg in Bereiche, die eine höhere Vorbildung voraussetzen, an Prüfungen zu knüpfen. Diese sollen sich aber deutlich stärker als bisher am konkreten Tätigkeitsfeld orientieren: Die Hälfte der Aufgaben wird vom jeweiligen Staatsministerium fachspezifisch und unter Ausrichtung an den konkreten Verwendungsplanungen eigenständig ausgestaltet und vom Landespersonalausschuss akkreditiert. Die andere Hälfte wird einheitlich durch alle Staatsministerien unter Beteiligung des Landespersonalausschusses gemeinschaftlich festgelegt, um ein allgemeines Basiswissen weiterhin sicher zu stellen.

Ich persönlich bin zudem dafür, dass die bisher für den Aufstieg vorgeschriebenen Dienstjahre künftig entfallen; auch die Personalvertretungen vor Ort sollten meines Erachtens noch stärker eingebunden werden.

Wir sind auf einem guten Weg zu einem modernen und transparenten Dienstrecht, das den tatsächlichen Einsatz und die Leistung des Beamten in den Vordergrund stellt. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir gemeinsam mit den berufsständischen Vertretungen und dem Landespersonalausschuss und unter enger Einbeziehung aller interessierten Beamtinnen und Beamten das neue Dienstrecht im Detail ausgestalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich in diesem Prozess weiterhin einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Heckner, MdL