Frage an Jake Curtis bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Jake Curtis
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FDP
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Frage von Emil D. •

Frage an Jake Curtis von Emil D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

"Die Flächen für den Wohnungsbau sind knapp und die fortschreitende Flächenversiegelung hängt damit zusammen."
Wenn man an den zahlreichen Gewerbegebieten vorbeifährt, und fast nur einstöckige Gebäude stehen sieht, kann man über solche und ähnliche Behauptungen nur verwundert den Kopf schütteln.
Warum verpflichtet man Erbauer solcher Gebäude nicht dazu ein weiteres Stockwerk mit Wohnungen zu bauen. In anderen Ländern ist das Normalität und Geld ließe sich auch damit verdienen. Das kostet keinen zusätzlichen Quadratmeter aber Quadratkilometer von Wohnfläche ließen sich im Handumdrehen schaffen. Utopie?
In Ihrlerstein ist das bereits Realität. Im Keller dieses Gebäudes befindet sich eine Tiefgarage, darüber ein Supermarkt und darüber Wohnungen. Es ginge also.
Haben Sie eine vernünftige Erklärung warum das kaum gemacht wird?

Jake Curtis
Antwort von
FDP

Hallo Herr Dürmeier,

vielen Dank für diese interessante Frage. Tatsächlich bin ich kein Experte für Baurecht, konnte aber im Zuge meiner Rechereche für diese Frage viel neues dazulernen.

Dem Grundsatz der Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen folgend wären Kommunen durchaus in der Lage, in den von ihnen beschlossenen Bebauungsplänen nicht nur eine maximale, sondern auch eine minimale Geschossflächenzahl festzulegen. Meinem Verständnis nach wäre es baurechtlich bereits jetzt also möglich entsprechende Mischgebiete auszuweisen.

Warum das in der Praxis in unserem Landkreis jedoch kaum geschieht, kann am Besten der jeweilige Bauauschuss der entsprechenden Stadt/Gemeinde beantworten. Bauauschussvorsitzender in Saal a. d. Donau ist der erste Bürgermeister, Christian Nerb (FW).

Bei älteren Bebauungsplänen kann ich nur mutmaßen, dass Wohnungsknappheit damals keine Rolle gespielt hat; bei neueren, dass dieser Aspekt einfach zu wenig Berücksichtigung findet. Außerdem sind Bebauungspläne nur dann Genehmigungspflichtig, wenn diese vom Flächennutzungsplan abweichen (Genehmigungsbehörde im Kreis Kelheim ist das Landratsamt). Kommunen haben hier also relativ viel eigenen Handlungsspielraum.

Leider habe ich also keine abschließende Erklärung, warum das kaum gemacht wird, finde diesen Ansatz jedoch gut und diskussionswürdig. Wichtig ist es meines Erachtens nach, dass man bei den Stadt-/Gemeinderäten ein Ohr findet und dort seine Ideen und Anliegen platziert bekommt. Ich werde jedenfalls diese Thematik bei unseren FDP Stadträten in Abensberg und Mainburg (in anderen im Kreis Kelheim sind wir leider noch nicht vertreten) auf die Agenda rufen.

Hier noch ein paar interessante Links zum Thema, die für Sie vielleicht interessant sind:
- Sehr gute, interaktive Übersicht der Bebauungspläne im Landkreis Kelheim: https://okgis.osrz-akdb.de/keh/index.html
- Sitzungsprotokolle vom Gemeinderat Saal a. d. Donau - http://www.saal-donau.de/Rathaus-Verwaltung/Sitzungsprotokolle.aspx

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Jake Curtis