Frage an Jakob von Weizsäcker bezüglich Wirtschaft

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Jakob von Weizsäcker
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Frage von Stefan R. •

Frage an Jakob von Weizsäcker von Stefan R. bezüglich Wirtschaft

Wie stehen Sie zum japanischen Freihandelsabkommen JEFTA?

Ist Ihnen die Campact-Studie über dessen Auswirkungen auf öffentliche Dienstleitungen bekannt, welche aufzeigt, dass viele der Verpflichtungen, auf die sich die EU und Japan verständigt haben, ein Risiko für die Aufrechterhaltung und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen darstellen, u.A. durch Erzwingung von Privatisierungen bei der Wasserversorgung?

https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Jefta-Studie__2018-10.pdf

Wie werden Sie zu JEFTA abstimmen, wenn es nur eine Ja/Nein -Option ohne Nachverhandlung gibt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, JEFTA, wurde am 12. Dezember 2018 vom Europäischen Parlament beschlossen. Auch ich habe dem Abkommen zugestimmt, weil aus meiner Sicht starke wirtschaftliche und politische Gründe dafür sprechen: Wirtschaftlich wird die Vertiefung des Handels mit Japan, immerhin der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt nach den USA und China, insgesamt positive Auswirkungen haben. Politisch ist das Abkommen ein Bekenntnis zu einem geordneten und regelbasierten Miteinander auf der Welt. Angesichts des derzeit zunehmenden Nationalismus und Protektionismus ist das leider keine Selbstverständlichkeit mehr.

Im Gegensatz zu manchen Mutmaßungen wird durch JEFTA keine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge - etwa der Wasserversorgung - erzwungen. Allerdings werden einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter geöffnet. Die Verhandlungsführer der EU haben aber eine horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durchgesetzt. Welche Bereiche der Daseinsvorsorge öffentlich bleiben oder privatisiert werden sollen, wird weiterhin in jedem EU-Mitgliedstaat einzeln entschieden.
Auch werden durch JEFTA keine Klagen von Investoren gegen EU Staaten vor privaten Schiedsgerichten möglich.

Ich hoffen, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Fragen beantworten konnte, möchte mich für Ihr handelspolitisches Engagement bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jakob Weizsäcker