Frage an Jan Kastner bezüglich Finanzen

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Jan Kastner
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Frage von Günter M. •

Frage an Jan Kastner von Günter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kastner,
der Bundestag stimmte vor der Sommerpause über bestechliche und korrupte MdB`s ab...

Ich bin der Meinung kriminelle Politiker gehören nicht in den Bundestag.

Was ist Ihre Meinung?

mfg Günter Mühlbauer

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
 
Danke für ihre Frage aber ich denke sie haben etwas verwechselt:  Der Bundestag stimmte namentlich über die Verschärfung der Korruptionsregeln ab,nicht über bestechliche und korrupte MdB´s.
 
 Der Antrag wurde von SPD und Grüne auf die Tagesordung gebracht und wie schon häufig zuvor von Union und FDP abgelehnt.
 
 Schwarz-Gelb ist also wiedermal verantwortlich,dassbei der Korruptionsbekämpfung in den Parlamenten Deutschland immer noch mit Ländern wie Sudan, Nordkorea und Syrien genannt wird. Alle diese Staaten haben die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung noch nicht unterschrieben!
Es ist NICHTstrafbar: 
*  einen Abgeordneten zu Gunsten Dritter zu bestechen (Familie, Freunde, etc) 
*  einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen Ausschüssen direkt zu  bestechen 
So etwas kann nicht sein und es ist unter aller Sau, dass sich unsere Regierung nicht aktiv gegen Korruption einsetzt,aber sich dennoch als gewissenhafte Demokratie bezeichnet.

Bei der Aussage,kriminelle Politiker gehören nicht in den Bundestag,muss ich mich fragen,was sie damit meinen. Verurteilte und geläuterte Menschen dürfen aus meiner Sicht auch Politik machen und dürfen sich auch in Parlamente wählen lassen,schließlich sind auch sie trotzdem ein Teil der Gesellschaft. Auch finde ich,dassman die "Straftaten" politisch beurteilen muss. Für mich sind Drogenkonsumenten und auch Hacker meistens keine Kriminellen,obwohl der Staat sie zu solchen macht. Korrupte Politiker gehören aber
auf jeden Fall vor Gericht und nicht an die Entscheidungshebel. Aber wie auch bei jedem anderen Mensch gilt auch bei Politikern bis zur
Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Ich hoffe,ich konnte ihre Frage zufriedenstellend beantworten.
Wenn nicht oder falls Nachfragen bestehen: Sie dürfen gerne weitere Fragen stellen.

Freundliche Grüße

Jan Kastner