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DIE LINKE
• 15.07.2009

(...) Die Bundesregierung muss also, was das Paintballverbot angeht, in keinster Weise mehr tätig werden und auch in der Frage eines IPSC-Verbotes wurde sie lediglich von den beiden Kammern gebeten zu prüfen inwieweit Handlungsbedarf und Möglichkeiten bestehen. Ob die Bundesregierung dem Wunsch nach einem Bericht bis zum Ende des Jahres nachkommt, wird man abwarten müssen. (...)

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DIE LINKE
• 09.07.2009

(...) Wie auch immer, da wir unsere Büros in absoluter Nachbarschaft zueinander haben und auch inhaltlich zu ähnlichen Themen arbeiten, kommt es des öfteren vor, dass wir uns unterhalten oder eben auch nur ein paar Sätze zurufen. Bei mir hat sich Herr Tauss jedenfalls noch nicht über einen unkollegialen Umgang beschwert. (...)

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DIE LINKE
• 29.06.2009

(...) Ich gebe Ihnen völlig Recht. Das auf der letzten Innenministerkonferenz vereinbarte Herstellungs- und Verbreitungsverbot für sogenannte Killerspiele ist eine völlig ungeeignete Antwort auf die Problematik privater Gewalt, insbesondere der Problematik von Amok-Läufen an Schulen und großer Mengen legaler wie illegaler Waffen in Privathaushalten. (...)

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DIE LINKE
• 17.06.2009

(...) Mit unserem Antrag wollen wir den spontanen Griff zu tödlichen Schusswaffen so schwer wie möglich machen. Wir glauben, dass hierfür die externe Aufbewahrung von Waffen und Munition erfolgversprechender ist als immer neue Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen in Privathaushalten, die dann auch noch mit massiven Eingriffen in die Bürgerrechte einhergehen würden. (...)

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DIE LINKE
• 14.05.2009

(...) Die Fraktion DIE LINKE hält die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Waffengesetz für größtenteils ungeeignete Antworten auf die Problematik privater Gewalt und großer Mengen legaler wie illegaler Waffen in Privathaushalten. (...)

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DIE LINKE
• 30.04.2009

(...) Vor allem in den "großen Volksparteien" gibt es derzeit Versuche, unser Wahlsystem zu "<Wahlsystem zuieren" und nach britischen Vorbild das Mehrheitswahlsystem ins Gespräch zu bringen. (...) Aktuell würde dies bedeuten, dass lediglich vier Mitglieder der Oppositionsparteien im Bundestag sitzen würden, wollte man ausschließlich nach dem Mehrheitswahlrecht abstimmen. (...)

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