Frage an Jan Mücke bezüglich Soziale Sicherung

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Jan Mücke
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Frage von Dietmar F. •

Frage an Jan Mücke von Dietmar F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Mücke,

ich hätte eine Frage zur Rente in Verbindung mit H4. Von Ihnen würde ich gerne wissen, ob Sie sich bewusst sind, dass die Riesterrente sich gerade für Geringverdiener nicht lohnt, da diese später mit dem Sozialhilfesatz verrechnet wird. Will sagen, Geringverdiener wie Taxifahrer oder Kellner usw. werden später keine Rente über Sozialhilfeniveau bekommen (ich selbst habe nach 15 Arbeitsjahren eine Prognose von 200 Euro). Da eine Riesterrente aber bei Sozialhilfe angerechnet wird, wie sollen die Personengruppen dann für eine Aufbesserung ihrer Rente sorgen? Aus diesem Grund hab ich meinen Riestervertrag ruhen lassen.

Danke für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Flade

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Flade,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 15. November 2012, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum Thema Rente bei Geringverdienern bitten. Gern werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.

Lassen Sie mich zunächst allgemein auf das Problem der Altersarmut eingehen. Altersarmut ist heute kein verbreitetes Phänomen. Der Anteil der über 65-Jährigen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist heute mit 2,4 Prozent gering, wird jedoch künftig zunehmen. Besonderer Handlungsbedarf besteht für Menschen bestimmter Risikogruppen wie z.B. Geringverdiener, Solo-Selbständige und Langzeitarbeitslose, darunter oft Frauen.

In der Rentenversicherung kann Altersarmut nicht gezielt verhindert werden. Eine pauschale Aufwertung geringer Renten ist ungerecht. Sie widerspricht dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Höhe der Rente an der Höhe der eingezahlten Beiträge orientiert. Sie ist auch nicht generationsgerecht. Denn die Kosten für die Leistungsausweitungen tragen die nachfolgenden Generationen. Auch ist keineswegs jeder, der eine geringe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, arm. Rente, private Vorsorge, übriges Einkommen und Vermögen zusammen machen das Alterseinkommen aus. Der richtige Weg ist und bleibt, die zweite und dritte Säule der Alterssicherung auszubauen und die Anreize für die private und betriebliche Altersvorsorge zu verbessern. Bei sinkendem Rentenniveau ist der Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge unverzichtbar. Aus diesem Grunde fördert der Staat die Eigenvorsorge mit beträchtlichen finanziellen Mitteln.

Sie haben durchaus Recht, wenn Sie schreiben, dass sich die Riester Rente für Geringverdiener nicht lohnt. Für Geringverdiener kann es schwierig sein, mit ihrem Einkommen aus gesetzlicher Rente und privater Vorsorge über das Grundsicherungsniveau zu kommen. Für sie besteht kein Anreiz, für das Alter vorzusorgen. Denn am Ende erhalten sie genauso wie jemand, der keine private Vorsorge getroffen hat, die Grundsicherung im Alter, weil das Einkommen aus Altersvorsorge voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Viele Jahre des Ansparens für das Alter sind dann umsonst.

Welche Möglichkeiten bestehen nun für Sie, Herr Flade. Damit sich Altersvorsorge immer lohnt, wollen wir von der FDP-Fraktion einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter einführen. Von einem Freibetrag profitiert jeder, der vorgesorgt hat, egal wie lange, auch Selbstständige. Damit wird Altersarmut gezielt entgegengewirkt. Private und betriebliche Altersvorsorge bleiben dann in Höhe eines Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro gänzlich anrechnungsfrei und werden darüber hinaus zu 20 Prozent nicht angerechnet. Wer z.B. 200 Euro aus privater Vorsorge erhält, bei dem bleiben 120 Euro anrechnungsfrei. Zusammen mit der Grundsicherung im Alter (derzeit etwa 680 Euro) kann so ein Alterseinkommen von 800 Euro erzielt werden. Jedes Jahr der Vorsorge lohnt sich. Der Freibetrag wirkt in der Breite.

Für Minijobber besteht momentan außerdem die Möglichkeit durch einen Aufstockungsbetrag den vollen Versicherungsschutz in der Rentenversicherung zu erhalten. Mit dem vollen Beitrag steigern sie nicht nur ihre Rentenanwartschaften, sondern können Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Zudem können durch die Versicherungszeiten Lücken in der Versicherungsbiographie vermieden werden. Mit der Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der Rentenversicherungspflicht stärken wir das Bewusstsein von Minijobbern, für das Alter vorzusorgen. Regel ist die volle Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Arbeitnehmer, die den vollen Beitragssatz in der Rentenversicherung nicht leisten wollen, können aber darauf verzichten (Opt-out).

Herr Flade, mit der Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenem Renteneintritt, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und der Anpassung des Reha-Budgets werden mit Augenmaß Leistungsverbesserungen und Freiräume für Rentnerinnen und Rentner geschaffen, die in das bestehende System passen. Sie können darauf vertrauen, dass wir als FDP uns auch in Zukunft dafür einsetzen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke