Frage an Jan Mücke bezüglich Verkehr

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Jan Mücke
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Frage von Erik H. •

Frage an Jan Mücke von Erik H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Mücke,

mit großer Bestürzung habe ich gestern Ihre Kommentare zum Bahnstreckenbau Berlin-Dresden bei RBB - Klartext verfolgt. Ihnen ist es also egal, was die Bahn zur Machbarkeit von Fahrgeschwindigkeiten sagt und sie sind eher dafür, mit öffentlichen Mitteln Brücken zu bauen, die unnötig sind? Wenn Züge dort nicht 200 km/h fahren können und die Brücken deswegen eigentlich nicht gebraucht werden, dafür aber eine kleine Kommune mit Schulden belastet wird, ist das für sie in Ordnung? Ist das Ihr Verständnis des Sparsamkeitsgebots der öffentlichen Hand?
Ich würde mich sehr freuen von Ihnen eine Erklärung zu diesem Sachverhalt zu erhalten, falls der rbb die Details falsch oder unvollständig dargestellt hat.
Das Argument, daß der Gesetzgeber entschieden hat und deswegen gebaut wird, lasse ich nicht gelten, denn auch der Bundestag kann die Physik nicht für ungültig erklären und Gesetze kann man der Realität auch anpassen. Es gab auch Zeiten, zugegeben etwas weiter hergeholt, da sagte der Gesetzgeber, Homosexualität sei strafbar, das wäre für unseren Außenminister sicher auch kein Zustand, den er einfach so hinnehmen würde. Gerade die FDP spricht doch so oft von Schuldenabbau und Sparsamkeit, da sollten doch Sie besonders daran interessiert sein, unnötige Bauvorhaben eben nicht durchzuführen.

Erik Hennig

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hennig,

Ihr Ärger ist nach der verfälschenden Berichterstattung durch die Sendung RBB-Klartext zunächst nachvollziehbar, entbehrt jedoch insofern jeder Grundlage, als dass die Informationen der Sendung in einem entscheidenden Punkt schlicht falsch waren.

Die ABS Berlin – Dresden ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 und im geltenden Bedarfsplan Schiene in zwei Baustufen jeweils im Vordringlichen Bedarf enthalten. Die erste Baustufe umfasst den Ausbau für eine Streckengeschwindigkeit von 160 km/h mit Option auf 200 km/h. In der zweiten Baustufe erfolgt die Anhebung der Streckengeschwindigkeit weitestgehend auf 200 km/h.

Der Ausbau einzelner Abschnitte im Rahmen der ersten Baustufe für eine Streckengeschwindigkeit von 160 km/h wurde im Wesentlichen Ende 2006 fertig gestellt. Mit Mitteln des Konjunkturprogrammes I wurde der Ausbau des Abschnittes Doberlug-Kirchhain – Brenitz-Sonnewalde einschließlich der Errichtung des elektronischen Stellwerkes (ESTW) in Doberlug-Kirchhain sichergestellt. Der Ausbau des Abschnittes wurde Ende 2010 abgeschlossen und das ESTW im April 2011 in Betrieb genommen.
Zwischenzeitlich erfolgte im Jahre 2012 der Umbau des Abschnittes Neuhof - Baruth.

Es ist beabsichtigt, in den Jahren 2014 bis 2016 den ca. 80 km langen Abschnitt Wünsdorf – Elsterwerda weiter auszubauen. Im Gegensatz zu den falschen Informationen der zitierten Sendung, nach denen Doberlug-Kirchhain nur mit 140 km/h befahren werden könne, wird die gesamte Strecke bis Hohenleipisch auf 200 km/h ausgebaut. Lediglich der 12 km lange Abschnitt Hohenleipisch-Elsterwerda wird aus technischen Gründen nur mit 160 km/h befahren werden können und auch nur entsprechend ausgebaut.

Die betroffenen Bahnübergänge im Bereich der Gemeinde Rückersdorf werden innerhalb des Planfeststellungsverfahrens zum Abschnitt Doberlug-Kirchhain – Hohenleipisch planfestgestellt. Es ist vorgesehen, die Bahnübergänge Rückersdorf Süd und Rückersdorf Nord durch den Neubau von Straßenüberführungen zu ersetzen und den BÜ Bad Erna ersatzlos mit Wegeausbau zu schließen. Zu den technischen Lösungen der BÜ-Beseitigungen finden mit dem Landrat Elbe-Elster und dem Bauamt Elsterland Gespräche statt. Hinsichtlich der Finanzierung des Straßenbaulastträgerdrittels gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetzt ist das Land Brandenburg bereit, den Kommunen 75 Prozent ihres Drittels zu fördern. Damit würde sich die finanzielle Belastung der Kommunen bei der notwendigen Beseitigung der Bahnübergänge wesentlich reduzieren.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse wird durch das Eisenbahn-Bundesamt sichergestellt, dass nur in Streckenabschnitten, die künftig mit mehr als 160 km/h befahrbar sein werden, die Bahnübergänge beseitigt werden.

Ein "Schildbürgerstreich", wie man ihn nach der Berichterstattung des RBB vermuten könnte, ist so ausgeschlossen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke