Frage an Jan Mücke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Jan Mücke
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Frage von Stephan N. •

Frage an Jan Mücke von Stephan N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Thema Diäten für Bundestagsabgeordnete. Aus meiner Sicht sind die Diäten der Abgeordneten nicht per se zu hoch und auch nicht per se zu niedrig.
Mich stört an der derzeitigen Entlohnung der Abgeordneten jedoch zweierlei: Zum einen, dass Qualifikation nicht honoriert wird und zweitens, dass Leistung nicht honoriert wird. Wie stehen Sie zu einer grundlegenden Reform der Abgeordneten-Entlohnung, die der allgemein in der Gesellschaft eingeforderten Leistungsorientierung entspricht?

Mein Vorschlag: Ein erster Anhaltspunkt für die Bezahlung könnte das Gehalt vor Eintritt in den Bundestag sein zzgl. einer angemessenen Belastungszulage. Natürlich im Rahmen eines bestimmten Minimums und Maximums.

Gleichzeitig sollte das Gehalt eine wesentliche Leistungskomponenten bekommen. Nur wenige derjenigen, die in der freien Wirtschaft ein Gehalt in der Größenordnung eines Bundestagsabgeordneten beziehen, tut dies ohne eine Zielvereinbarung und damit einer Verantwortung für das Ergebnis. Ein Ziel könnte z.B. die Entwicklung der Wahlbeteiligung im Wahlkreis sein.

Am wichtigsten für die Wirkung nach außen erscheint mir jedoch, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten bei den Zahlungen berücksichtigt werden. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass Abgeordnete Gehälter aus Nebentätigkeiten in wesentlichen Größenordnungen beziehen, die sie weder als Bestechung erhalten und die sich gleichzeitig nicht in Bezug auf das Zeitbudget und Energie negativ auf die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter auswirkt. Es sollte also neben der Herkunft und Höhe der Einkünfte auch der Zeitbedarf für diese Nebentätigkeit angegeben werden. Dieser müsste sich dann entsprechend auf die Bezahlung auswirken müsste.

Bei all diesen Maßnahmen geht es mir nicht um Steuerersparnis sondern darum, dass aus dem Bundestag ein deutliches Signal kommt, dass Leistung honoriert wird und Bestandssicherung keine Leistung ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Naue

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FDP

Sehr geehrter Herr Naue,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur längst überfälligen Reform der Abgeordnetenentschädigung. Ihre Vorschläge, nach denen die Bezüge der Abgeordneten qualifikations- oder leistungsabhängig gestaltet werden, sind jedoch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass gemäß Artikel 48 Abs. 3 Satz 1 GG die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Versorgung haben. Ihre Vorschläge sind daher nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach aus der Gleichheit der Abgeordneten auch ein Anspruch auf gleiche Diäten folgt, verfassungswidrig.

Dennoch sieht auch die FDP-Bundestagsfraktion klaren Handlungsbedarf und wirbt für einen grundsätzlichen Systemwechsel. Wir haben deshalb zuletzt Anfang Mai 2008 unseren Vorschlag, die Festsetzung der Diäten und der Altersversorgung von den Abgeordneten weg auf eine unabhängige Kommission beim Bundespräsidenten zu verlagern, erneut in den Bundestag eingebracht. Nur wenn eine unabhängige Kommission über die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge entscheidet, kann der Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität dauerhaft ausgeräumt werden.

Das FDP-Modell, das die übrigen Fraktionen bisher leider immer abgelehnt haben, sieht im Einzelnen Folgendes vor:

Die Kommission soll jährlich die Diätenhöhe verbindlich festsetzen. Die Abgeordnetenentschädigung soll die Unabhängigkeit der Ausübung des Mandats sichern. Dies ist die zwingende Konsequenz aus Art. 38 GG, der Wesen und Auftrag des Mandats bestimmt und den Abgeordneten von Weisungen und Aufträgen freistellt. An diesen Vorgaben muss sich die Kommission orientieren.

Auch bei der Altersversorgung für Abgeordnete ist ein Systemwechsel überfällig. Die Kommission soll auch hierzu Vorschläge erarbeiten. 1977 wurde die eigenständige beitragsgebundene Altersversicherung für Abgeordnete aufgegeben und ein beamtenrechtlicher Pensionsanspruch eingeführt. Nach dem Grundgesetz und den Landesverfassungen sind Abgeordnete jedoch weder Beamte noch Angestellte. Sie sollten deshalb in Zukunft weder die beamtenähnlichen Pensionen erhalten noch in die Rentenkasse einzahlen. Die Abgeordnetenentschädigung soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Abgeordneten während des Mandats sichern und nicht im Alter.

Die FDP fordert daher, dass die derzeitige beamtenähnliche Versorgung gestoppt wird. An einer grundlegenden Reform der Altersversorgung für Abgeordnete führt kein Weg vorbei. Wir fordern eine größere Eigenverantwortung der Abgeordneten für ihre eigene Altersversorgung und eine Abkehr vom beamtenrechtlichen Pensionsanspruch. Es ist ganz allein Sache des Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen.

Wir halten diesen Systemwechsel weiterhin für den richtigen Weg und werden auch in Zukunft für eine Abkehr von der Versorgungsmentalität und eine strukturelle Reform der Abgeordnetenentschädigung werben.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke