Frage an Jan Mücke bezüglich Kultur

Portrait von Jan Mücke
Jan Mücke
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jan Mücke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sebastian L. •

Frage an Jan Mücke von Sebastian L. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Mücke,

welche Anstrengungen unternehmen Sie und welche Wege haben Sie bisher gefunden, damit auch Dresden von den Fördermitteln der Bundesregierung für die Welterbestätten in Deutschland profitiert und die Finanzierung einer welterbeverträglichen Lösung im Streit um den Brückenbau am Waldschlösschen unterstützt werden Kann?

Dass diese Mittel nur die Stadt Dresden selbst beantragen kann ist bekannt, aber sicher haben Sie schon anderweitig Hilfe und Unterstützung für die Beantragung dieser Mittel gegeben? Wieviel finanzielle Unterstützung kann Dresden erwarten?

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Lehmann

Portrait von Jan Mücke
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lehmann,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Januar 2009.

Wie Sie sicherlich wissen, bin ich seit 1996 auch Stadtrat in Dresden und seit Juni 2004 Vorsitzender der FDP-Fraktion im Dresdner Stadtrat und engagiere mich zudem ehrenamtlich im "Bürgerbegehren Waldschlösschenbrücke e.V."

Nicht nur in diesen Funktionen, sondern auch als Bundestagsabgeordneter habe ich mich immer für eine Verhandlungslösung mit der UNESCO eingesetzt, um den Welterbestatus für Dresden zu erhalten. Ein Vorschlag, den ich dem Direktor des Welterbezentrums, Herrn Francesco Bandarin, dazu persönlich unterbreitet habe, war, als Ausgleich für den Bau kostenaufwändige Sanierungsmaßnahmen an anderen Stellen der Welterbestätte durchzuführen.

Leider ließ sich die UNESCO darauf nicht ein. Nach der 180°-Wende der UNESCO war deren dann sehr klar ausgesprochene Haltung "entweder Brücke oder Titel" leider nicht mehr mit dem eindeutigen Votum der Dresdner für die Brücke vereinbar.

Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage sicherlich darauf, dass im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums ab 2009 150 Mio. Euro über fünf Jahre bereitgestellt werden, um investive und konzeptionelle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der deutschen Welterbestätten und ihres städtebaulichen Umfelds zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind tatsächlich die Kommunen, in deren Gebiet sich die 33 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland befinden, somit prinzipiell auch Dresden.

Aufgrund der kategorischen Positionierung der UNESCO ist ihr Festhalten an dem Welterbetitel trotz des Brückenbaus jedoch auch bei anderweitigen, vom Bund geförderten investiven und konzeptionellen Maßnahmen nicht wahrscheinlich. Einen entsprechenden Vorschlag hatte Herr Bandarin mir gegenüber schließlich bereits ausdrücklich abgelehnt. Daher kann ich mir persönlich nur sehr schwer vorstellen, dass sich der Bund für eine entsprechende Förderung in Dresden entscheiden würde.

Ohnehin wäre Dresden im Rahmen dieser Fördermaßnahme verpflichtet, ein Drittel aus Eigenmitteln beizusteuern. Die Entscheidung, ob ein entsprechender Antrag gestellt wird, liegt jedoch - wie Sie bereits in der Frage korrekt wiedergeben - allein bei der Stadt Dresden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Mücke