Warum hat die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes überhaupt keine Verbesserungen für die Tiere gebracht?
Sehr geehrter Herr Gesenhues,
nach wie vor sind Tiertransporte erlaubt, die Anbindehaltung, das langsame Ersticken von Schweinen, etc. nichts hat sich verändert oder gar verbessert. Und das trotz grünem Landwirtschaftsminister. Ich wähle seit 40 Jahren die Grünen, aber so langsam ist es sinnentleert.
Auch mir gehen Verstöße gegen den Tierschutz nahe. Deswegen danke ich Ihnen für Ihren Einsatz beim Tierschutz.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis von Verhandlungen in der Bundesregierung, die unterschiedliche gesellschaftliche Interessen zusammenbringen muss. Auf den Beschluss des Kabinetts folgt der parlamentarische Prozess, in dem die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit haben, Änderungen einzubringen. Das Gesetz ist also noch nicht fertig, sondern wird inklusiver vieler Veränderungen nochmal im Bundestag diskutiert werden. Die grüne Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, dass sie weiter für Verbesserungen kämpfen will.
Hinzu kommt, dass es im Vergleich zum bisherigen Tierschutzrecht einige wichtige Verbesserungen im Entwurf gibt. Dazu zählt unter anderem die verpflichtende Videoaufzeichnung in Schlachthöfen, Nachbesserungen bei Sanktionen und Bußgeldern und Verschärfungen bei Amputationen sowie hinsichtlich der Schlachtung trächtiger Tiere. Zudem wird das Amt eines Bundesbeauftragten für Tierschutz gesetzlich verankert, was die Wichtigkeit des Themas verdeutlicht.
Ich hoffe, dass Sie einige dieser Veränderungen auch als positiv bewerten und Sie dieses wichtige Thema auch bei den Behandlungen im Bundestag verfolgen.