Werden Sie sich für eine nachhaltige psychotherapeutische Versorgung und gegen die Budgetierung von Psychotherapie einsetzen?
Sehr geehrter Herr Dahmen,
obwohl es klare Empfehlungen GEGEN eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen gab, soll der Gesundheitsausschuss nun hierüber entscheiden. Eine Abwägung, die aus gesamtgesellschaftlicher, ökonomischer und sozialer Sicht nur gegen die Budgetierung bisher extrabudgetärer psychotherapeutischer Leistungen ausfallen kann. Alles andere würde zu einer drastischen Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung und langfristig zu einem deutlichen Anstieg an Folgekosten (Krankenzeiten, stationäre Aufenthalte, Erwerbsunfähigkeitsberentungen, Anstieg psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit entsprechend eingeschränkter Leistungsfähigkeit als zukünftige Rentensicherer, etc.) führen.
Daher bitte ich Sie, sich für eine gute und nachhaltige psychotherapeutische Versorgung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und für die klare und fachlich fundierte Argumentation, mit der Sie das Anliegen vorbringen. Ich antworte Ihnen gerne strukturiert.
Ja, ich werde mich gegen eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und für eine nachhaltige psychotherapeutische Versorgung einsetzen. Ihre Einschätzung, dass eine Abwägung aus gesamtgesellschaftlicher, ökonomischer und sozialer Sicht nur gegen die Budgetierung der bisher extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen ausfallen kann, teile ich.
Die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine zentrale Errungenschaft der vergangenen Jahre. Sie stellt sicher, dass alle erbrachten Sitzungen unabhängig vom Gesamtbudget der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden. Eine Begrenzung dieser extrabudgetären Mittel würde diese Garantie aushöhlen. Im Ergebnis hieße das, dass bei steigenden Ausgaben, etwa weil mehr Menschen Hilfe in Anspruch nehmen, am Ende eines Quartals nicht mehr jede erbrachte Sitzung in voller Höhe vergütet würde. Genau das ist es, was eine Budgetierung im klassischen Sinn bewirkt.
Eine solche Begrenzung würde zudem dazu führen, dass die gemeinsame Selbstverwaltung aus der Logik des Systems heraus mengensteuernde Instrumente nutzen müsste, etwa Plausibilitätsgrenzen oder ähnliche Vorgaben. Diese wirken faktisch wie eine Angebotskappung: weniger anerkannte Termine je Praxis, weniger Therapieplätze für Patientinnen und Patienten, längere Wartezeiten. Was über den Weg einer ausdrücklichen Budgetierung politisch schwer durchsetzbar wäre, droht hier über einen rein finanztechnischen Hebel an der Versorgungsrealität anzukommen.
Ihre Aufzählung der Folgekosten ist treffend und deckt sich mit unserer Einschätzung. Eine Budgetierung würde die Versorgungslage drastisch verschlechtern und mittel- bis langfristig zu erheblich höheren Kosten an anderer Stelle führen: in Form steigender Krankheitstage und Arbeitsunfähigkeit, vermehrter stationärer Aufenthalte, häufigerer Erwerbsunfähigkeitsberentungen und einer wachsenden Zahl psychisch kranker Kinder und Jugendlicher mit eingeschränkter Bildungs- und späterer Erwerbsbiografie. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung entscheidend, um Chronifizierungen zu vermeiden und soziale Teilhabe zu sichern. Auch volkswirtschaftlich ist eine Budgetierung daher nicht sinnvoll, da psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit zählen und erhebliche Folgekosten verursachen, die jede kurzfristige Einsparung um ein Vielfaches übersteigen.
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher heute schon nicht ausreicht. Bedarfe und Belastungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, passende Angebote sind vielerorts nicht ausreichend verfügbar. Eine Budgetierung würde gerade diese Versorgungslücke weiter verschärfen, mit langfristigen Folgen für eine ganze Generation.
Bereits der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, ist aus meiner Sicht das falsche Signal. Eine zusätzliche Budgetierung der extrabudgetären Vergütung würde diese Fehlentwicklung gravierend verschärfen.
Ich werde mich auf mehreren Ebenen einsetzen. Erstens werde ich im Gesundheitsausschuss und in der Plenardebatte deutlich machen, dass eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen mit unserer gesundheitspolitischen Verantwortung nicht vereinbar ist. Zweitens werde ich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium und gegenüber Frau Bundesministerin Warken klarstellen, dass eine Begrenzung der extrabudgetären Vergütung eine Form verdeckter Budgetierung wäre, die wir politisch nicht mittragen, und dass auch eine aufsichtsrechtliche Überprüfung des bisherigen Beschlusses zur Honorarabsenkung angezeigt ist. Drittens hat unsere Bundestagsfraktion einen Antrag zur strukturellen Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/4954, https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf). Ziel ist es, die ambulanten und gemeindenahen Strukturen auszubauen, die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln, insbesondere die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu stärken, den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen zu verbessern und präventive Ansätze stärker zu verankern. Viertens werde ich die Verbindung zur Berufsstandsvertretung und zu den Fachgesellschaften weiter aktiv suchen, damit die fachlichen Einschätzungen direkt in unsere parlamentarische Arbeit einfließen.
Eine gut ausfinanzierte und vor Mengensteuerung geschützte ambulante Psychotherapie ist keine Privatangelegenheit der Praxen, sondern Daseinsvorsorge für Millionen Patientinnen und Patienten. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass politische Entscheidungen die Versorgung stärken statt schwächen.
Vielen Dank für Ihr Engagement und für Ihre klaren Worte.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB
