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Sie haben Schuldenbremse-Reform und Steuererhöhungen als Alternativen zu Elterngeld-Kürzungen genannt. Welche davon halten Sie in der aktuellen Koalition für realistisch durchsetzbar?

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Jasmina Hostert
SPD
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Frage von Jonas B. •

Sie haben Schuldenbremse-Reform und Steuererhöhungen als Alternativen zu Elterngeld-Kürzungen genannt. Welche davon halten Sie in der aktuellen Koalition für realistisch durchsetzbar?

Sehr geehrte Frau Hostert,

als familienpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion sind Sie für mich die richtige Adressatin. Wir erwarten unser zweites Kind im Januar 2027, also im Reform-Zeitfenster.

Ihre öffentliche Positionierung gegen die Kürzungen (Handelsblatt, Tagesspiegel) ist mir wichtig. Im Koalitionsvertrag 2025 war eine Erhöhung versprochen, Frau Prien sprach im Sommer 2025 (Magazin Eltern) selbst von einem überfälligen Inflationsausgleich.

Eine Absenkung des Höchstbetrags träfe nicht die Spitze: Der Schwellenwert (rund 2.770 € Elterngeld-Netto) entspricht je nach Steuerklasse einem Brutto in Höhe des deutschen Medians (4.350 €, Destatis 2024). Die Väterbeteiligung würde zusätzlich leiden – 2024 bezogen 32 % der Väter den Höchstbetrag, aber nur 12 % der Mütter.

Am 21.5.2026 wurde mit Stimmen der SPD die Luftverkehrsteuer gesenkt: 330-350 Mio €/Jahr, bis 2030 rund 1,5 Mrd € – die Größenordnung der Familien-Sparvorgabe.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat habe ich mich immer wieder gegen pauschale Kürzungen beim Elterngeld eingesetzt. Dass aufgrund von Sparzwängen Frau Ministerin Prien nun eine Kürzung von 14 auf 12 Monate vorschlägt, halte ich für den falschen Weg. Das Elterngeld ist einer der größten familienpolitischen Erfolge der SPD. Es gibt Familien in einer der prägendsten Phasen ihres Lebens Sicherheit und schafft Freiräume, damit Eltern Familie und Beruf partnerschaftlich miteinander vereinbaren können. Damit hat es weit über die finanzielle Unterstützung hinaus zu einem gesellschaftlichen Wandel beigetragen. Für uns als SPD ist entscheidend: Familien müssen sich auf ein verlässliches Elterngeld mit einfacherem Verfahren verlassen können.

Gleichzeitig erkenne ich an, dass die einzelnen Ministerien die Sparvorgabe erhalten haben, Ihre Budgets pauschal um jeweils ein Prozent zu kürzen, da eine Lücke von insgesamt 34 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2027 geschlossen werden muss - trotz bereits erfolgter Reform der Schuldenbremse. Wenn wir einsparen müssen, dann meiner Meinung nach aber bei Personen mit sehr hohen Einkommen und nicht bei Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 100.000 Euro können wir uns zum Beispiel einen Pauschalbetrag von 1000 Euro vorstellen. Sinnvoll wäre für uns außerdem die Einführung einer Familienstartzeit, also einer bezahlten Freistellung von Vätern nach der Geburt. Diese könnte zum Beispiel zwei Wochen lang sein und unbürokratisch über die U2-Umlage von den Unternehmen gestemmt werden. Dann würde den Steuerzahlern keine zusätzlichen Kosten entstehen und zugleich wäre für Entlastungen beim Elterngeld gesorgt. Die Beratungen des Regierungsentwurfs im Deutschen Bundestag stehen erst am Anfang. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass das Elterngeld auch künftig seine wichtige Funktion für Familien und notwendige Änderungen sozial gerecht ausgestaltet werden, damit Familien mit kleinen und mittleren Einkommen nicht zusätzlich belastet werden.

Grundsätzlich wollen wir in der SPD-Bundestagsfraktion Reformen, Steuergerechtigkeit und stabile Finanzen zusammendenken. Für uns ist dabei entscheidend, die Finanzierung nicht bei den durch Krisen belasteten Familien, Bürgerinnen und Bürgern abzuwälzen, sondern die wachsende Vermögensungleichheit in unserem Land zu adressieren. Deswegen haben wir folgende Vorschläge aufgestellt:

  • Mit einer Einkommensteuerreform sollen 95 % der Beschäftigten spürbar entlastet werden, insbesondere kleinere und mittlere Einkommen.
  • Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen befreien wir Frauen aus der Teilzeit-Falle und schaffen endlich steuerliche Rahmenbedingungen, durch die es sich für Frauen lohnt, arbeiten zu gehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und stärkt auch unsere Wirtschaft.
  • Mit einer Vermögensteuer für sehr große Vermögen können wir mehr Chancengleichheit schaffen und unser Land gerechter machen.
  • Erbschaften sollen gerechter besteuert werden: Große Vermögen müssen ihren fairen Beitrag leisten, während private Erbschaften bis 1 Million Euro und Familienbetriebe weiterhin steuerfrei bleiben. Mit unserem Konzept „Fair.Erben“ haben wir einen konkreten Plan vorgelegt, wie auch diese besonders hohen Vermögen stärker zum Gemeinwohl beitragen.
  • Auch hohe Kapitaleinkommen müssen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen und zugleich muss die steuerliche Belastung zwischen Arbeit und Vermögen ausgewogener gestaltet werden. Das erreichen wir mit einer Reform der Kapitalertragsteuer. Es geht nicht um die Kleinanleger:innen, die für das Alter vorsorgen wollen. Es geht um diejenigen, die im großen Stil Gewinne am Kapitalmarkt abgreifen.
  • Ein letzter zentraler Schwerpunkt ist der entschlossene Kampf gegen Finanzkriminalität: Steuerbetrug kostet den Staat Milliarden – und am Ende zahlen die Ehrlichen. Diese Mittel müssen wir uns zurückholen.

Dass die Vermögensverteilung in Deutschland ungerecht ist, hat sogar Jens Spahn zugegeben. Leider hat diese Erkenntnis aber bisher nicht zu einem entscheidenden Umdenken bei unserem Koalitionspartner geführt.

Immerhin konnten wir bei der Reform der Einkommenssteuer eine Einigung mit der Union erzielen. Im Rahmen des Koalitionsausschusses sind vergangene Woche erste konkrete Pläne von den Koalitionspartnern beschlossen worden. So werden die Reichensteuer, der Spitzensteuersatz und der Grundfreibetrag angehoben, um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Menschen mit hohem Einkommen ab 250.000 Euro zahlen künftig mehr Steuern. Familien mit Kindern können so im Jahr um bis zu 600 Euro entlastet werden. Es folgt nun die finale Ausgestaltung der Reform.

Darüber hinaus beschäftigt sich aktuell das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftssteuer. Wir rechnen damit, dass das anstehende Urteil die Politik zum Handeln zwingen wird, was wir sehr begrüßen.

Nicht zuletzt hat Finanzminister Klingbeil im März bereits einen Entwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorgelegt, das die Grundlage für eine wirksame Bekämpfung von Steuerkriminalität schafft.

Für eine Vermögenssteuer oder eine Reform der Kapitalertragssteuer findet sich in der aktuellen Koalition leider keine Mehrheit. Dabei bin ich überzeugt, dass diese Reformen uns ermöglichen würden, Kürzungen beim Elterngeld zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Jasmina Hostert

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