Frage an Jennifer Jasberg bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Jennifer Jasberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dirk B. •

Frage an Jennifer Jasberg von Dirk B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Jasberg,
interessiert habe ich Ihre Antworten auf die vielen Fragen hier vom Deich gelesen.
Leider kann ich mich damit in der Form nicht abfinden.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts hier, ist leider absolute Willkür und nicht das Ergebnis einer ordentlichen Planung. Die bisher mittels Vorkaufsrechts erworbenen Immobilien stehen nicht im Deichgrund sondern teilweise bis zu 28 Meter außerhalb. Genau hier soll aber gemäß Ihren eigenen Ausführungen das Bauen erlaubt sein.
Bitte erklären Sie doch einmal wie ein Bürger verstehen soll, dass Vorkaufsrechte am Allermöher- und Moorfleeter Deich durchgesetzt werden, wenn auf der anderen Seite desselben Flusses nicht einmal Hochwasserschutzanlagen vorhanden sind und grade neue Häuser im ehemaligen Deichgrund entstehen?
Wie ist es zu erklären, dass im Bereich einer Deichhöhe von 4 Metern alles gekauft wird was an den Markt kommt und auf Höhe der Krapphofschleuser der Deich lediglich 2,6 Meter hoch ist und offensichtlich niemand einen Plan hat den ersteinmal wieder herzustellen?
Falsch ist auch, dass der verhandelte Verkaufspreis gezahlt wird. In meinem Fall wurde bisher immer nur ein Teilkauf der betroffenen Flächen im Deichgrund vorgestellt und dementsprechende Flurkarten ausgehändigt. Alle Gesetze und auch die letzte Drucksache des Senates vom 10.07. besagen, dass zum Verkehrswert gekauft wird. Dieser wurde seitens des Gutachterausschusses festgestellt, ist aber weit höher als der Kaufpreis, denn dieser geht von einer umfassenden Sanierung der Immobilie aus und nicht vom Abriss. Soll ich auf einen verhandelten Vorteil verzichten, damit die LIG günstig kaufen kann?
Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es bei einer derartig tiefgreifenen Entscheidung über das Gesamtbild einer Kulturlandschaft ein Planfeststellungsverfahren geben muss? Ich darf anmerken, dass bereits 4 Schöpfwerke genehmigt sind, die jegliche Flutgefahr auf der Dove Elbe bannen sollen.
Der Bericht“ Bestandsaufnahme zu den Deichen hinter Sperrwerken und an tidefreien Gewässern – Deiche der Dove-Elbe und Billwerder Bucht – von 01.2015“ der LSBG beinhaltet die Hinweis sich der Sicherheit von Binnendeich zu widmen, passiert ist nichts! Welchen Wert haben „blinde“ Ankäufe gegenüber konkreten Plänen?
Ich es nicht richtig, dass die für Ankäufe aufzuwendende Mittel besser in der Ertüchtigung von Hochwasserschutzanlagen, auch in der zweiten Linien, zu verwenden sind?

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Barthel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfragen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Tatsächlich unterliegt das Vorkaufsrecht der Stadt Normen und Gesetzen, daher kann keinesfalls von Willkür die Rede sein. Geregelt ist das Vorkaufsrecht im Hamburgischen Wassergesetz in Verbindung mit der ‚Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen‘ (oder Deichordnung) vom 27. Mai 2003: https://www.hamburg.de/binnendeiche/ .

Die Ausweisung von Baugenehmigungen im ehemaligen Deichgrund an der Dove-Elbe und ebenfalls ein neues Planrecht sind Bezirks-Angelegenheiten, In der Regel mischt sich die Bürgerschaft da nicht ein. Da die Freie und Hansestadt nur im absoluten Notfall enteignet, wird gekauft, sobald ein Grundstück an der Deichlinie auf den Markt kommt.

In Hamburg ist der Verkaufspreis in der Regel weit über dem Verkehrswert, der Hinweis auf den Verkehrswert soll den öffentlichen Haushalt vor zu hohen Ausgaben schützen. Bei Ankauf durch den LIG / Inanspruchnahme von Vorkaufsrechten ist das Ziel, dass sich Grundstücke in städtischer Hand befinden um Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzten zu können.

Grundsätzlich kann ich Ihnen zusichern, dass Maßnahmen wie die Zweite Deichlinie werden zur Zeit evaluiert, im Verlauf des Jahres 2022 werden wir dazu mehr wissen.
Das Schöpfwerk für die Vier- und Marschlande ist bisher durch ungelöste Grundstücksfragen verzögert worden – das zeigt, wie wichtig eine Grundstücksbevorratung der FHH ist. Dieser Prozess ist im Februar 2022 neu in Schwung gekommen und die Bürgerschaft hat bekräftigt, die Vier- und Marschlande vor Hochwasser- und Starkregenereignissen schützen zu wollen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen darlegen, unter welchen Bedingungen der Hochwasserschutz betrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jenny Jasberg

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