Sehr geehrter Herr Beek, wie stehen Sie dazu, dass zukünftig beim Thema Inklusion insbesondere auch Menschen mit "nicht sichtbaren" Behinderungen wie etwa Autismus berücksichtigt werden?

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Frage von Mirko H. •

Sehr geehrter Herr Beek, wie stehen Sie dazu, dass zukünftig beim Thema Inklusion insbesondere auch Menschen mit "nicht sichtbaren" Behinderungen wie etwa Autismus berücksichtigt werden?

Dies betrifft für Menschen im Autismus-Spektrum auch grundsätzliche Themen wie die Gesundheitsversorgung oder die psychosoziale Unterstützung. Momentan ist es beispielsweise für erwachsene Betroffene in Berlin fast unmöglich, auch nur eine Diagnose zu erhalten. In Großbritannien gibt es hingegen seit 2009 mit dem "Autism Act" sogar ein eigenes Gesetz. Auf dieser Grundlage wird dort zur Zeit bereits die dritte Autismus-Strategie umgesetzt. Deshalb ist das Vereinigte Königreich nach Meinung von Experten beim Thema "Inklusion für neurodiverse Menschen" Deutschland fast 20 Jahre vorraus.

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Mit dem Bundesteilhabegesetz und der Neufassung des SGB 9 haben wir wichtige Impulse für einen verbesserten Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Es wird im Gesetz nicht unterschieden zwischen sichtbaren und nicht-sichtbaren Behinderungen. Dennoch wird vielfach leider in unserer Gesellschaft immer noch mit Unverständnis auf nicht-sichtbare Behinderungen reagiert. Hier ist es notwendig, Tabus aufzubrechen und für Inklusion bessere Voraussetzungen zu schaffen.

In jedem Fall bin ich der Auffassung, dass für frühere Diagnosen und die Inanspruchnahme von beispielsweise Frühen Hilfen auch die Ausbildungen von Ärzten, Pflegepersonal, Therapeuten viel zielgerichteter auf die Belange von Menschen mit Behinderungen auszurichten ist; dies gilt auch bei nicht-sichtbaren Behinderungen, bei Verletzungen des zentralen Nervensystems oder eben auch bei Neurodiversität. Denn je früher eine Diagnose vorliegt, umso zielgerichteter können die Ansprüche auf Leistungen, z.B. bei der Teilhabe auf Bildung, geltend gemacht werden.

Das Gesundheitswesen muss insgesamt barrierefreier werden und wir werden daher noch in dieser Wahlperiode konkrete Schritte unternehmen. Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums fand am 18. Oktober 2023 die Auftaktveranstaltung für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen statt. Der Beteiligungsprozess wird derzeit ausgewertet.

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