Stimmen Sie der EU-Chatkontrolle zu? Falls ja: Wie rechtfertigen Sie den Bruch des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) und die Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
Die Chatkontrolle bedeutet flächendeckende Überwachung privater Kommunikation ohne Anfangsverdacht und ohne richterliche Anordnung. Client-side Scanning untergräbt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – ein zentrales Sicherheitsmerkmal, auf das Journalisten, Anwälte, Ärzte und Schutzbedürftige angewiesen sind.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bewertete die Pläne als unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. Auch der BfDI und der Kinderschutzbund lehnen die Chatkontrolle ab. Messenger wie Signal und Threema kündigten an, ihre Dienste in der EU einzustellen.
Die Gefahr des Function Creep ist systemimmanent. Statt flächendeckender Überwachung braucht es gezielte, justiziell kontrollierte Ermittlungen.
Quellen: bpb.de, heise.de, netzpolitik.org
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Thematik der sogenannten Chatkontrolle.
Auf europäischer Ebene wird seit Jahren über das Vorhaben der EU-Kommission zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum verhandelt. Dabei sollen Anbieter digitaler Dienste verpflichten werden, Kommunikationsinhalte – auch in verschlüsselter Kommunikation – auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu überprüfen, bei Verdacht zu melden sowie entsprechende Inhalte zu entfernen.
Als SPD sprechen wir uns in den Trilogverhandlingen auf europäischer Ebene gegen das anlasslose Scannen von Kommunikationsinhalten und gegen das Aufbrechen oder Umgehen einer wirksamen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus.
In einem Rechtsstaat darf es keine anlasslose Kommunikationsüberwachung geben. Daher wird Deutschland keinen Vorhaben zustimmen, die Messenger dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft mitzulesen. Der Schutz sowie die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz wurden bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen wir die wirksame Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen. Dafür bedarf es eines koordinierten europäischen Vorgehens sowie einer klaren Rechtsgrundlage. Dass der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikationsinhalte dabei ein hohes Gut darstellt, ist für uns als SPD-Bundestagsfraktion unverhandelbar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt nahebringen und danke Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Behrens, MdB
