Warum bleibt u.a. physisches Gold nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, Bitcoin für junge Kleinanleger ab 2027 aber nicht? Wie rechtfertigen Sie diese steuerliche Ungleichbehandlung von Sachwerten?
BTC.ECHO
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aus meiner Sicht stellt die derzeitige Regelung eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung dar. Denn Anlegerinnen und Anleger, die in Kryptowerte investieren und diese länger als ein Jahr halten, können Veräußerungsgewinne steuerfrei realisieren. Anlegerinnen und Anleger, die hingegen weniger risikoaffin sind und ihr Vermögen beispielsweise in ETFs, Anleihen oder andere Kapitalanlagen investieren, müssen ihre Kapitalerträge abzgl. des Sparer-Pauschbetrags mit der Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli, ggf. KiSt) versteuern. Diese Ungleichbehandlung halte ich für nicht gerechtfertigt. Es sollte keine steuerlichen Anreize geben, volatilere Anlageformen wie Kryptowerte gegenüber anderen Kapitalanlagen zu bevorzugen.
Daher begrüße ich, dass bereits unser Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angedeutet hat, Kryptowerte steuerlich mit anderen Kapitalanlagen gleichzusetzen. Danach sollen Gewinne aus Kryptowerten künftig, statt nach der derzeitigen Regelung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz innerhalb der einjährigen Haltefrist und Steuerfreiheit nach deren Ablauf, einheitlich der pauschalen Kapitalertragsteuer von 25% unterliegen. Gleichzeitig soll die einjährige Haltefrist entfallen.
Dies hätte auch Vorteile: Zum einen könnte die Steuer unmittelbar von den Handelsplattformen einbehalten und abgeführt werden. Zum anderen wäre eine Verlustverrechnung mit entsprechenden Kapitalerträgen möglich, sodass auch Verluste steuerlich angemessen berücksichtigt würden.
Im Übrigen würde mit der Abschaffung der einjährigen Haltefrist ein weiterer Schritt in Richtung einer Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten kennt eine solche Haltefristregelung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Behrens
