Frage an Jens Brandenburg bezüglich Gesundheit

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Jens Brandenburg
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Frage von Mössl M. •

Frage an Jens Brandenburg von Mössl M. bezüglich Gesundheit

Guten Morgen Herr Brandenburg,

Wie stehen Sie zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetztes Paragraph 28b und zur damit verbundenen defacto Abschaffung der Kompetenzen sowie entmachtung der Länder, Städte und Kreise?
Das Vorhaben ist grob demokratiefeindlich und bündelt zu viel Macht an nur einer Stelle! ich hoffe sie stimmen stark dagegen.

Das kann nicht in unser aller Interesse sein!

Mfg

Maximilian Mössl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mössl,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zum Infektionsschutzgesetz. Für uns Freie Demokraten im Deutschen Bundestag ist der Entwurf in der derzeit vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig. Der Entwurf lässt wesentliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus über einem Jahr Pandemie unberücksichtigt. So gehen beispielsweise vom Einzelhandel bei bestehenden Schutz- und Hygienekonzepten kaum Infektionsrisiken aus. Auch Teststrategien außerhalb des Bildungsbereichs finden keine Berücksichtigung. Die 7-Tage-Inzidenz ist als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen ungeeignet, um regionale Unterschiede in der tatsächlichen Gefährdungslage zu berücksichtigen. Und das sind nur einige der aus unserer Sicht kritischen Punkte.

Der Weg über ein parlamentarisches Verfahren ist ein Fortschritt gegenüber der informellen und intransparenten Praxis der Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident/-innen. Als Fraktion der Freien Demokraten haben wir von Anfang an eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei der Bekämpfung der Pandemie und insbesondere eine konkretere gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen und die mit ihnen verbundenen tiefgreifenden und flächendeckenden Grundrechtseingriffe eingefordert.

Wir werden nun im parlamentarischen Verfahren Änderungsanträge einbringen und fordern dringend eine Anhörung im Gesundheitsausschuss ein, damit weitere Schwachstellen des Gesetzentwurfs frühzeitig erkannt und nachgebessert werden können. In der aktuellen Fassung werden wir und auch ich persönlich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Brandenburg

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