Sehr geehrter Herr Dr. Jens Brandenburg! Werden sie im Neuen Bundestag für das Nordische Modell stimmen, Bestrafung der Freier, Straffreiheit für die Prostituierten, usw, wie Frau Leni Breymaier, MdB, SPD?

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Jens Brandenburg
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Frage von Dr.med.Richard H. •

Sehr geehrter Herr Dr. Jens Brandenburg! Werden sie im Neuen Bundestag für das Nordische Modell stimmen, Bestrafung der Freier, Straffreiheit für die Prostituierten, usw, wie Frau Leni Breymaier, MdB, SPD?

Sehr geehrter Herr Dr.Jens Brandenburg!

Als behandelnder Hausarzt und Psychotherapeut von Prostituierten erlebe ich täglich, dass Prostitution zutiefst gegen die Menschenwürde von Frauen und Mädchen verstößt Art.1.GG.
und schwerste gesundheitliche Schäden für die Prostituierten und die Gesellschaft ( Gleichstellungsauftrag von Frauen und Männern Art 3GG Abs,(2).
Als Initiatoren der Initiative www.mannheim-gegen-sexkauf.de kämpfen wir für das Nordische Modell, wie ihre zukünftige Kollegin und Genossin Frau Leni Breymaier, MdB CDU, Frau Elisabeth Winkelmaier-Becker und mit ihr noch 14 Bundestagsabgeordnete der CDU und SPD, Manfrd Gröhe MdB CDU, Mechtild Heil MdB CDU u. viele mehr. Es ist jetzt an der Zeit , wie Frankreich, Israel, Norwegen, Irland, Island, Kanada, Nord-Irland und Schweden die Menschenwürde und -Rechte verletzende Gewalt an den Frauen und Mädchen in der Prostitution zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Dr. med. Damaris Köhler u. Dr. med. Richard Heil

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FDP

Sehr geehrte Frau Dr. Köhler, sehr geehrter Herr Dr. Heil,

vielen Dank für Ihre freundliche E-Mail und Ihr Engagement für die vielen Frauen, die gegen ihren Willen in die Prostitution gehen müssen. Das Prostituiertenschutzgesetz hat sein Ziel verfehlt, eine neue Lösung ist dringend nötig. Wir werden als FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag dabei allerdings nicht dem Nordischen Modell folgen. Ich möchte anhand der von Ihnen angesprochenen Punkte erklären, wie wir zu unserer Positionierung gelangt sind:

  1. Das Nordische Modell ist nicht ohne KritikerInnen. Neben dem oft genannten Dunkelfeld wurden uns weitere Kritikpunkte von ExpertInnen und Fachberatungsstellen erklärt. So ist die Kriminalisierung von Prostituierten zwar nicht vorgesehen, es kann aber dennoch eine verstärkte Stigmatisierung von Menschen in der Prostitution festgestellt werden. Weiter brechen in den Ländern, die diese Gesetzgebung eingeführt haben, sichere Rückzugsorte für Prostituierte weg. Insgesamt sehen wir nicht, dass eine solche Gesetzgebung Menschen in der Prostitution nachhaltig schützt. Die Datenlage ist hier keineswegs sicher. Diese Position teilen nicht nur VertreterInnen der selbstbestimmten Sexarbeit, sondern auch viele Sozial- und Beratungsverbände, die in engem Kontakt mit Prostituierten stehen, so zum Beispiel das Frauenwerk der Nordkirche.
  2. Im Vorfeld unserer Positionierung haben wir das Gespräch mit VertreterInnen der einzelnen Bundesländer gesucht. Auch hier wurde unsere Annahme, ein Sexkaufverbot könne nicht vollumfänglich kontrolliert werden, bestätigt. Es bleibt also nur eine oberflächliche „Lösung“, die selbstbestimmten Sexarbeiterinnen eine fundamentale Freiheit nimmt.
  3. Der letzte Punkt ist für uns nicht nebensächlich. Für uns Freie Demokraten steht die persönliche Freiheit und damit die sexuelle Selbstbestimmung über den eigenen Körper im Zentrum unseres Denkens. Dazu gehört auch die Möglichkeit zur freiwilligen Sexarbeit. Wir sehen keinen Grund, diese Freiheit durch eine Maßnahme wie das Nordische Modell pauschal zu beschränken, bei der wir uns über die Effektivität nicht schlüssig sind.

Im April haben wir in der Fraktion einen entsprechenden Antrag beschlossen und in die Beratungen des Bundestag eingebracht (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929265.pdf). Wir setzen in unserem Antrag auf ein weites Spektrum von Ansätzen, um Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bekämpfen, Menschenrechte zu schützen und gleichzeitig selbstbestimmte Sexarbeit weiterhin zu ermöglichen. Die Kernelemente möchte ich Ihnen gerne vorstellen:

  1. Das Feld ist komplex. Zugleich liegen die meisten Kompetenzen der möglichen Regelungen auf Länderebene. Überstürztes Handeln scheint uns also nicht sinnvoll. Daher fordern wir, dass die Bundesregierung zusammen mit den Ländern eine neue praxisnahe und niedrigschwellige Strategie erarbeitet, die Grund- und Menschenrechte in diesem Bereich gewährleistet.
  2. Dies schließt aber keine zeitnahen Hilfen aus: Wir wollen, dass die Bundesregierung einen Corona-Notfallplan für Prostituierte in Deutschland implementiert, Beratungsangebote ausbaut und niedrigschwellige Ausstiegsangebote stärker fördert.
  3. Zudem braucht es eine bessere Ausstattung und Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden. Deshalb fordern wir, Mittel bei Bundespolizei und Zoll auf die Bereiche Menschenhandel und Zwangsprostitution zu repriorisieren.
  4. Auch der Rechtsrahmen muss geändert werden, um mehr Schutz zu gewährleisten. Daher sprechen wir uns in unserem Antrag dafür aus, dass das Einbehalten von Ausweispapieren durch Privatpersonen strafbar wird. Zudem fordern wir, dass sexuelle Ausbeutung (§180a, StGB) in die relevante Aufenthaltsgesetzgebung aufzunehmen ist, um Bedenk- und Stabilisierungsfristen für Opfer von Ausbeutung in der Prostitution zu sichern.
  5. Schließlich fordern wir auch den Ausbau der Bildungsarbeit (u.a. zur Information über Probleme wie die Loverboy-Methode) und regionale Koordinierungs- und Beratungsstellen zu stärken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen. Nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz!

Mit freundlichen Grüßen
Jens Brandenburg

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