Frage an Jens Kerstan bezüglich Bildung und Erziehung

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Jens Kerstan
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ana K. •

Frage an Jens Kerstan von Ana K. bezüglich Bildung und Erziehung

Hallo Herr Kerstan,

die erste Frage noch nicht beantwortet, leider auch nicht die von Claus Metzner, wo mich die Antwort auch interressieren würde.

Aber ich habe schon wieder eine.

Bei der neuen Elternmitwirkung ist das also so korrekt, das Kind X mit Gymnasialempfehlung auf dem Gymnasium bis zum allerletzten Absacken darf auf dem Gymnasium verbleibt Kind Y das die Eltern entgegen der Lehrerempfehlung aufs Gymnasium geschickt haben verfehlt die Gymnasiumstauglichkeit um 0,0000001 Prozent und muss deshalb leider gehen?

Ich hoffe sie können mir mitteilen, dass ich mich da geirrt habe und beide Kinder bleiben dürfen auch wenn Kind Y genauso absackt wie Kind X oder aber das beide Kinder gehen müssen.

Lg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Köppke,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort.

Nach Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes gilt Folgendes:
Das Elternwahlrecht, das bisher nach der vierten Klasse gilt, wird für die Primarschule in gleicher Form nach der sechsten Klasse eingeführt. Die Sorgeberechtigten entscheiden nach der Laufbahnempfehlung der Primarschule und nach eingehender fachlich-pädagogischer Beratung, welche Schulform das Kind anschließend besuchen soll.

Am Ende der siebten Klasse des Gymnasiums entscheidet dann - entsprechend der bisherigen Praxis am Ende der sechsten Klasse - die Zeugniskonferenz über den Verbleib auf dem Gymnasium. Die Entscheidung erfolgt ohne Unterschied zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Gymnasialempfehlung. Die flächendeckende Einführung der Primarschule erfolgt verbindlich in drei Schritten: 2010 beginnen die Starterschulen, 2011 folgen alle Schulen, deren Gremien der Einführung nicht widersprechen und 2012 folgen alle übrigen Primarschulen. Insofern haben die Sorgeberechtigten bis zum Schuljahr 2011/12 auch das Wahlrecht nach der vierten Klasse über den Besuch der weiterführenden Schule. Bis dahin werden nach Bedarf an Gymnasien und Stadtteilschulen fünfte Klassen eingerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Kerstan