Frage an Jens Kerstan bezüglich Umwelt

Portrait von Jens Kerstan
Jens Kerstan
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jens Kerstan zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael P. •

Frage an Jens Kerstan von Michael P. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kerstan,

"Dass ausgerechnet der Umwelthauptstadt Hamburg ein solches Verfahren bevorsteht (gemeint ist das Verfahren der EU-Kommission, das zu Millionenstrafen für Hamburg wegen Nichteinhaltung von EU-Verordnungen zur Luftreinheit führen kann), ist mehr als peinlich", so werden Sie heute im Hamburger Abendblatt zitiert. Und auch damit, dass dies die Kurzsichtigkeit von umweltpolitischen Entscheidungen des neuen SPD-Senates beweise.

Nun ist der neue Senat bekanntlich ja noch nicht sehr lange im Amt, und für die gegenwärtige Nichteinhaltung der Grenzwerte durch im Wesentlichen Schiffs- und Straßenverkehr dürften, das liegt auf der Hand, die Weichen wohl zu wesentlich früheren Zeiten gestellt worden sein. Nicht auszuschließen ist, dass selbst Entscheidungen vor der Zeit der Regierungsbeteiligung der GAL von 2008 bis Ende 2010 sich da jetzt noch entscheidend auswirken. Was daran, dass das für eine Umwelthauptstadt peinlich ist, natürlich nichts ändert. Nur wer hat sie zu vertreten?

Selbst wenn die Pläne des Vorgängersenats ausgesetzt wurden, wäre zu belegen, dass und in welchem Umfange jene tatsächlich jetzt oder in der für die EU-Kommissions-Bewertung womöglich auch noch relevanten vor uns liegenden Planungszeit zuverlässig für jene Verbesserungen gesorgt hätten, mit denen ein solches Verfahren hätte vermieden werden können.

Um Ihre Kritik würdigen zu können und den aus den Zitaten sich aufdrängenden Polemik-Beigeschmack zu eliminieren, also die Fakten-Fragen:

Welche Werte werden nach Ihrer Kenntnis zur Zeit konkret um wieviel verfehlt?

Welche konkreten Beiträge hätten die von Schwarz-Grün seinerzeit geplanten Maßnahmen (Stadtbahn - gestoppt übrigens schon in Ihrer Regierungszeit, Umweltzone, Parkraumbewirtschaftung) zur Verringerung der beanstandeten Abweichungen erbringen sollen? Und konkret wann im Zeitablauf? Und was ändert sich an dieser einst geplanten Werteentwicklung konkret durch nun erfolgte Streichungen?

Besten Dank im Voraus!

Portrait von Jens Kerstan
Antwort ausstehend von Jens Kerstan
Bündnis 90/Die Grünen