Frage an Jens Kerstan bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Jens Kerstan
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von u. t. •

Frage an Jens Kerstan von u. t. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kerstan,
welche Beweise können Sie mir vorlegen, um die Behauptung zu stützen, dass Herr Peiner das Parlament belogen habe?
Wie werden von Ihnen eigentlich Ausschreibungen behandelt?Ab wann wird über den Inhalt öffentlich berichtet?
Warum haben Sie und Ihre Fraktion nicht nach dem Inhalt der Angebote der Kaufinteressenten, bei der öffentlichen gemeinsamen Haushalts- u. Gesundheitsausschusssitzung gefragt.?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau oder Herr Treder,

Zu ihrer ersten Frage:Ich habe nie behauptet das Herr Peiner persönlich das Parlament belogen hat. Das hat nur die Presse so interpretiert. Ich habe dem Senat vorgeworfen, dass er dem Parlament mit einer falschen Begründung wichtige Informationen vorenthalten hat. Die Firmen Helios und Rhön haben nichts gegen die Veröffentlichung ihrer Angebote. Der Senat hat im Gegenzug diese beiden Investoren zur Vertraulichkeit verpflichtet. Das haben mir die Firmen schriftlich bestätigt.

Frage 2 und 3):Angebote müssen während eines laufenden Verhandlungs- und Vergabeverfahrens geheimgehalten werden. Ist die Verhandlung aber abgeschlossen und die Verträge unterzeichnet spricht nichts dagegen, dass das Parlament informiert wird. Wir Abgeordneten sollen ja über das Verhandlungsergebnis entscheiden. Dazu müssen wir aber alle Fakten kennen. Dazu gehört auch was die abgewiesenen Bewerber geboten haben.

Letzte Frage. Ich habe den Senat schriftlich nach den anderen Angeboten gefragt. Vor der Ausschusssitzung hat mir der Senat schriftlich geantwortet, dass er mir diese Informationen nicht geben darf, da mit den Investoren Vertraulichkeit vereinbart wurde. Warum hätte ich die Frage, die mir der Senat schon beantwortet hatte auf der öffentlichen Sitzung noch einmal stellen sollen? Vor allem da ich die Antwort ja schon kannte? Das wäre doch ein billiger Show-Effekt gewesen. Mein einziger Fehler war, dass ich dem Senat geglaubt habe, dass er die Angebote nicht veröffentlichen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Kerstan