Frage an Jimmy Schulz bezüglich Wirtschaft

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Jimmy Schulz
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Frage von Winfried Z. •

Frage an Jimmy Schulz von Winfried Z. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schulz,

im Vertragswerk zum ESM gibt es einen Passus, der dem ESM als Institution und allen seinen Mitarbeitern Immunität zusichert. Diese Immunität kann von keinem Parlament aufgehoben werden. Mit Ihrer Zustimmung zum ESM geben Sie damit gleichzeitig die Zustimmung zu einer Behörde, die keinerlei Kontrolle unterliegt. Da Deutschland nach erfolgter Zustimmung keine Möglichkeit mehr hat, aus dem ESM wieder auszusteigen, werden wir dauerhaft mit einer Institution leben müssen, die de facto außerhalb der Rechtsstaatlichkeit agiert, da sie von niemanden kontrolliert werden kann.
Daher meine Fragen:
1. Halten Sie diesen Passus mit unserem Grundgesetz und unserem bzw. Ihrem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie für vereinbar ?
2. Werden Sie eine substantielle Änderung dieses Passus verlangen ?
3. Werden Sie dem ESM auch dann zustimmen, wenn dieser Passus so bestehen bleibt ?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen !

Mit freundlichen Grüssen,
Winfried Zeman

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FDP

Sehr geehrter Herr Zeman,

bei den Immunitätsregelungen für den ESM handelt es sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).

Mit freundlichen Grüßen,

Jimmy Schulz