Frage an Joachim Herrmann bezüglich Soziale Sicherung

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Alexander W. •

Frage an Joachim Herrmann von Alexander W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Herrmann,

in den nächsten Tagen sollen hier im Landkreis Coburg 120 Asylbewerber einquartiert werden, entweder in der Gemeinde Ebersdorf, oder wie nun Vorgeschlagen über den Landkreis Coburg verteilt.

Dieses passiert nur wenige Tage nach Veröffentlichung des Berichtes der Zukunftskommission, in dem der Region Oberfranken von der Bayrischen Landesregierung empfohlen wird sich zukünftig an Sachsen zu Orientieren, und dem Verlust eines Stimmkreises durch das Bayrische Innenministerium.

Ist Oberfranken für die CSU und die Landesregierung schon abgeschrieben?

Taugt es nur noch als Abschiebeplatz für Asylbewerber und Flüchtlinge, als Transitstrecke für Autobahn und ICE die ohne Rücksicht auf die Belange der Bevölkerung und der Umwelt durch einmalige Landschaften gezogen werden?

Besteht für die CSU Bayern nur noch aus dem Großraum München?

Unsere Steuern werden aber noch genommen? Oder verzichtet die Landesregierung auf Steuererhebungen in Oberfranken?

Hochachtungsvoll, Alexander W.

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CSU

Sehr geehrter Herr Wittig,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.02.2011. Sie äußern darin die Sorge, dass Oberfranken von der Politik abgeschrieben wird.

Ich darf Ihnen versichern, dass dies nicht der Fall ist. Für mich hat es oberste Priorität, gleichwertige Lebensverhältnisse und bestmögliche Zukunftschancen für alle Regionen zu ermöglichen, ganz gleich ob in der Stadt oder auf dem Land. Wir brauchen ein stabiles Gleichgewicht zwischen den Metropolen und dem ländlichen Raum. Hierfür werde ich mich auch weiterhin mit ganzer Kraft einsetzen. Zu keinem anderen Ergebnis kommt i.Ü. auch das Gutachten des Zukunftsrates.

Der voraussichtliche Verlust eines Stimmkreises ist bedingt durch die Bevölkerungsentwicklung in Oberfranken. Nach der Bayerischen Verfassung und dem Landeswahlgesetz wird die Anzahl der Stimmkreise in den Regierungsbezirken allein nach dem Verhältnis der Einwohner zu den bayernweit insgesamt 180 zu vergebenden Mandaten bestimmt. Es handelt sich dabei um ein seit Bestehen des Landtages praktiziertes rein mathematisches Verfahren, das frei von Willkür sein muss, um den Grundsatz der Gleichheit der Wahl zu gewährleisten. Hierüber entscheidet i.Ü. der Bayerische Landtag.

Was die Unterbringung von Asylbewerbern angeht, so gibt es in Bayern zwei Aufnahmeeinrichtungen - eine in München und eine weitere in Zirndorf. Daneben gibt es in allen sieben Regierungsbezirken staatliche Gemeinschaftsunterkünfte. Ich darf Ihnen versichern, dass alle Regionen Bayerns hier eingebunden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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