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Weitere Fragen an Joachim Herrmann
Frage von Annika L. • 19.03.2024
Antwort von Joachim Herrmann CSU • 30.04.2024
Die schriftliche Kommunikation der Behörden des Freistaats Bayern unterliegt, aus Gründen der Verständlichkeit, (Rechts-)Klarheit und Bürgerfreundlichkeit, seit jeher den Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).
Frage von Ulrich O. • 26.02.2024
Antwort von Joachim Herrmann CSU • 04.04.2024
n. Nur in Einzelfällen kam es zu rechtswidrigen Blockadeaktionen durch Landwirte, welche allerdings – anders als bei den sich festklebenden Klimaaktivisten – in beinahe allen Fällen kommunikativ durch die Polizei beendet werden konnten.