Hat der niedrig lohn das land geschwächt??
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre weitere Frage vom 28. Juli 2026, in der Sie sich nach Ihrer ursprünglichen Auseinandersetzung mit den Auswirkungen einer Mindestlohnerhöhung und damit verbunden mit den Folgen einer Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags im nächsten Schritt erkundigen, ob der Niedriglohnsektor zu einer Schwächung Deutschlands geführt hat.
Wie Ihre vorangegangene Frage fällt auch diese Thematik in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, konkret beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das für die Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Effekte zuständig ist sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Effekte. Daher kann ich auch diese Frage nur allgemein beantworten und für weiterführende arbeitsmarkt- und sozialpolitische Analysen und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen auf die originär zuständigen Behörden verweisen.
Generell hat der große Niedriglohnsektor Deutschland in seiner Stabilität geschwächt. Zwar konnten damit Anfang der 2000er Jahre kurzzeitig die Arbeitslosenzahlen gesenkt werden, doch verringerten sich dadurch langfristig die Binnennachfrage sowie die Rentenansprüche der Betroffenen und die sozialen Sicherungssysteme wurden durch den gestiegenen Bedarf an aufstockenden staatlichen Leistungen zusätzlich belastet. Zur Eindämmung des Niedriglohnsektors wurde 2015 daher ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der schrittweise angehoben wurde und zu einem spürbaren Rückgang von knapp 24 % in 2007 auf rund 16 % in 2025 führte. Dennoch muss aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung die Lohnfindung nicht zuletzt zum Schutz der Tarifautonomie und der Wirtschaft in den Händen der Sozialpartner verbleiben. Denn die Festlegung von Löhnen ist die ureigene Aufgabe von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Daher lehnen wir staatliche Eingriffe in die Lohnfindung und einen politisch diktierten Mindestlohn entschieden ab und bekennen uns klar zur Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und ihren Beschlüssen.
Sehr geehrter Herr B., auch bei diesem Thema hoffe ich, Ihnen mit meinen allgemeinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Zugleich weise ich Sie auf die Erhebungen und Analysen des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Indikatoren-Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/niedriglohnquote.html) hin, das auf Basis regelmäßiger Verdiensterhebungen offizielle Indikatoren wie die Niedriglohnquote liefert. Dabei zählen zum Niedriglohnsektor alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Für Bayern werden die spezifischen Daten vom Bayerischen Landesamt für Statistik (https://www.statistik.bayern.de/) erhoben und analysiert. Dabei liegt die Niedriglohnquote im Freistaat mit 13 % (ca. 903.000 Jobs unter der Schwelle von 14,32 Euro) erfreulicherweise unter dem Bundesdurchschnitt von 16 %.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
