Wie möchten Sie sicherstellen, dass Kommunen mit ausreichend Geld und Expertise für einen ausreichenden Hitzeschutz ausgestattet sind.
Sehr geehrter Herr Herrmann, sie haben sich kürzlich dagegen ausgesprochen, Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen. Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um ausreichend finanzielle Mittel für den Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor den Auswirkungen weiterer, noch intensiverer Hitzewellen zu mobilisieren?
Sehr geehrter Herr H.
vielen Dank für Ihre Frage vom 20. August 2026. Anstatt den Hitzeschutz über eine Grundgesetzänderung als Gemeinschaftsaufgabe zu regeln – was nach meiner Einschätzung lediglich zu massivem bürokratischen Mehraufwand und langwierigen Zuständigkeitsstreitigkeiten führen würde –, plädiere ich für ein rasches, konkretes Handeln innerhalb der bestehenden Kompetenzen. Unser Ziel ist es, die Entbürokratisierung voranzutreiben, statt durch neue Prüfaufträge des Bundes die kommunale Praxis zusätzlich zu belasten.
Die Federführung für die Förderung der Klimaneutralität sowie der Klimaanpassung in Bayern liegt beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Um die bayerischen Kommunen beim Hitzeschutz finanziell zu unterstützen, setzt das Ministerium auf bewährte Förderinstrumente. Ein zentraler Baustein ist hierbei die „Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2026“ (Laufzeit: 01.08.2026 bis 31.12.2029), welche die bereits 2019 initiierte Unterstützung konsequent fortführt. Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort vom 21. Juli 2026.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
