Frage an Joachim Herrmann bezüglich Menschenrechte

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Markus K. •

Frage an Joachim Herrmann von Markus K. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
ich hatte Herrn Kultusminister Piazolo Fragen zu Distanzunterricht in Bezug auf Asylbewerber bzw. Flüchtlingen gestellt. Herr Piazolo hat mich in seiner Antwort an Sie verwiesen.
In der Hoffnung nun von Ihnen eine Antwort zu erhalten, verlinke ich meine Fragen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-piazolo/fragen-antworten/570270
Mit freundlichen Grüßen
M. K.

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Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. März 2021, die ich Ihnen unter Einbindung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, an das Sie sich ebenfalls gewandt hatten, gerne beantworte.

Zunächst möchte ich Ihnen herzlich danken, dass Sie sich mit viel Engagement in Wolfratshausen seit mittlerweile fünf Jahren für eine Flüchtlingsfamilie mit vier schulpflichtigen Kindern einsetzen. Gleichzeitig möchte ich Sie aber dringend bitten, sich keinem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen. Ihr ehrenamtlicher Einsatz führt leider zu keiner höheren Impfpriorität.

Zu Ihren Fragen zum Distanzunterricht kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Für den Distanzunterricht an den bayerischen Schulen gilt ein Rahmenkonzept, das sich durch ein hohes Maß an Verbindlichkeit für die Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und die Lehrkräfte auszeichnet.
Die Schulen entscheiden vor diesem Hintergrund, welche organisatorischen, pädagogischen und methodisch-didaktischen Wege am besten geeignet sind, um den bestmöglichen Unterrichtserfolg auch im Distanzunterricht zu erzielen.

Um den Kontakt zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten aufrechtzuerhalten bzw. um Lernmaterialien bereitzustellen oder zu bearbeiten, nutzen die Lehrkräfte sowohl analoge als auch digitale Möglichkeiten. Zwar wird Distanzunterricht in aller Regel digital gestützt ablaufen. Da nicht alle Schülerinnen und Schüler über einen Internetanschluss im privaten Umfeld verfügen, kann der Distanzunterricht auch weiterhin auf Grundlage vorhandener analoger Schulbücher und Arbeitsblätter bzw. -materialien erfolgen. Die Lehrkräfte sind für Schüler, die technische Probleme haben, auch telefonisch erreichbar.

Mit dem Rahmenkonzept für den Distanzunterricht werden gezielt die Kinder und Jugendlichen aus benachteiligten oder bildungsfernen Familien in den Blick genommen, insbesondere weil nicht alle junge Menschen Zuhause von ihren Familien in gleichem Maße unterstützt werden können. Mangelnde Sprachkenntnisse oder beispielsweise enge räumliche Verhältnisse sind weitere Faktoren, die den Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler unter Umständen erschweren - das trifft aber nicht nur auf Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu. Die Lehrkräfte nehmen darauf besonders Rücksicht. Der verbindliche regelmäßige Austausch zwischen der Klassenlehrkraft und ihren Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten ermöglicht jederzeit eine Anpassung der Modalitäten des Distanzunterrichts an die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler und deren Familien.
Zusammen mit den ergänzenden Angeboten z. B. durch Drittkräfte kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrations- oder Fluchthintergrund auch im Distanzunterricht bestmöglich begleitet werden können.
Ziel aller Anstrengungen ist es, die Bildungschancen der bayerischen Schülerinnen und Schüler trotz der Corona-Pandemie bestmöglich zu wahren.

Schülerinnen und Schülern, die nicht selbst über ein geeignetes digitales Endgerät (z. B. Laptop oder Tablet) verfügen, können bei Bedarf über das "Sonderbudget Leihgeräte" durch den Verleih mobiler Endgeräte, die der zuständige Schulaufwandsträger auf der Basis staatlicher Fördermitteln beschafft, unterstützt werden. Weitere Informationen zum DigitalPakt Schule finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6976/sonderbudget-leihgeraete.html.

Aktuell ist in fast allen ANKERn und den dazugehörigen Dependancen bereits ein Internetzugang für die Bewohnerinnen und Bewohner vorhanden. Dieser wird den Untergebrachten als Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich gilt, dass jeder im Bereich der Anschlussunterbringung Untergebrachte, wie die Gesamtbevölkerung auch, eigenständig dafür verantwortlich ist, sich einen Internetanschluss zu organisieren. Da dies faktisch oft auf Hindernisse stößt, hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sich das Ziel gesetzt, die Schaffung der technischen Voraussetzungen für den Internetzugang massiv zu forcieren, in dem wir dies als Grundausstattung für Asylunterkünfte definieren und daher staatlicherseits schaffen und finanzieren.

In etwa einem Drittel der von den Regierungen betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte ist bereits Internetzugang vorhanden. In den verbleibenden Unterkünften bestehen bereits weitestgehend die technischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Internetanschlusses, sodass es den Untergebrachten bzw. nichtstaatlichen Stellen grundsätzlich offensteht, für die jeweiligen Unterkünfte einen Internetvertrag mit einem Provider abzuschließen.

Selbstverständlich haben wir auch die von den Kreisverwaltungsbehörden betriebenen Unterkünfte im Blick. Die knapp 2.700 dezentralen Unterkünfte sind hinsichtlich Lage, Anzahl der Bewohner, baulicher Beschaffenheit und technischer Voraussetzungen sehr heterogen. Das erfordert vielfältige passgenaue Lösungen für den konkreten Einzelfall. Bedingt durch die sehr unterschiedliche bauliche Ausstattung der zahlreichen Unterkünfte und auch durch die unterschiedlichen Voraussetzungen und Konstellationen vor Ort ist jedoch noch nicht in jedem Fall leistungsfähiges Internet in den Unterkünften vorhanden.

Der Freistaat Bayern unterstützt hier die Untergebrachten und die zuständigen Regierungen und Unterkunftsverwaltungen tatkräftig bei der Umsetzung der flächendeckenden Bereitstellung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und ggf. bereits vorhandenen technischen Ausstattungen. Denn grundsätzlich gibt es viele Wege, eine Internetverbindung herzustellen. Die gesamte Bandbreite der Möglichkeiten kann je nach Einschätzung der zuständigen Akteure vor Ort in Betracht gezogen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen etwas weiterhelfen konnte und darf Ihnen für Ihr begrüßenswertes Engagement bei der Betreuung der Flüchtlingsfamilie sehr herzlich danken und hoffe, dass wir weiter mit Ihrer geschätzten Unterstützung bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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