(...) Dabei habe ich dargestellt, aus welchen Gründen die Polizei vier Mal im Haus der Betroffenen war und nochmals verdeutlicht, dass die Polizei berechtigt war, die Wohnung der Betroffenen zu betreten. Einem dieser polizeilichen Einsätze lag ein Amtshilfeersuchen der Landeshauptstadt München zugrunde. (...)
(...) Der Annahme, dass ich dem Opfer öffentlich psychische Probleme unterstellt hätte, um das polizeiliche Handeln zu rechtfertigen, muss ich deshalb deutlich widersprechen. (...)
(...) 20 Satz 1 Landeswahlgesetz). Die Entscheidung, für die Landtagswahl einen eigenen Termin vor der Bundestagswahl am 22. September festzusetzen, entspricht unserem bayerischen Selbstverständnis und unserer Staatstradition. (...)
(...) Bei der Aus- und Fortbildung der Bayerischen Polizei können wir, entgegen Ihrer Annahme, ein hohes Niveau aufweisen. Hierbei wird neben der Fach- und Handlungskompetenz auch soziale und persönliche Kompetenz im Sinn einer bürgerorientierten Aufgabenerfüllung vermittelt. (...)
(...) schon Jahre zurückliegen, können sicher einen Eindruck vermitteln, der nach meiner Überzeugung den Leistungen der Bayerischen Polizei nicht gerecht wird. Dass Bürgerinnen und Bürger nirgendwo anders so sicher leben wie in Bayern, ist in erster Linie ein Verdienst unserer hochmotivierten und gut ausgebildeten Polizei. So bin ich davon überzeugt, dass die ganz große Mehrheit der bayerischen Polizeibeamtinnen und –beamten ihre hoheitlichen Aufgaben korrekt und bürgerfreundlich erfüllt. (...)
(...) Die Devise lautet: In der Bayerischen Polizei wird nichts unter den Teppich gekehrt! Um dies in der öffentlichen Wahrnehmung noch deutlicher zu machen, haben wir nunmehr die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte auf eine zentrale Ermittlungsstelle, nämlich das Bayer. Landeskriminalamt, konzentriert. (...)