(...) Einleitend darf ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass mir als Bayerischen Innenminister aber auch der gesamten Bayerischen Polizei sehr daran gelegen ist, stets alle Sachverhalte aufzuklären, die das positive Bild der Polizei bei den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen können. Diese dürfen selbstverständlich erwarten, dass sich die Beamtinnen und Beamten an Recht und Gesetz halten und sich ihrer Vorbildfunktion sowie ihrer Stellung in der Öffentlichkeit bewusst sind. (...)
(...) In Ihrer Frage greifen Sie die aktuelle Berichterstattung über den Vorwurf eines polizeilichen Übergriffs auf einer Münchner Polizeiinspektion auf. Auch insoweit stehe ich nach wie vor hinter der von Ihnen zitierten Aussage, dass jedes nachgewiesene Fehlverhalten einer Beamtin oder eines Beamten der Bayerischen Polizei konsequent zu ahnden ist. Dies liegt, wie ich ebenfalls bereits deutlich gemacht habe, bereits im ureigensten Interesse der Polizei selbst, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unbedingt angewiesen ist. (...)
(...) vielen Dank für Ihre erneute Frage zum Themenkomplex "Demokratie und Bürgerrechte". Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Sie beziehen sich bei Ihren Fragen offensichtlich auf den Fall Mollath. (...)
(...) Einleitend möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass mir als Bayerischem Innenminister aber auch der gesamten Bayerischen Polizei sehr daran gelegen ist, stets alle Sachverhalte aufzuklären, die das positive Bild der Polizei bei den Bürgerinnen und Bürgern beschädigen können. Diese dürfen selbstverständlich erwarten, dass sich die Beamtinnen und Beamten an Recht und Gesetz halten und sich ihrer Vorbildfunktion sowie ihrer Stellung in der Öffentlichkeit bewusst sind. Beschwerden oder Anzeigen gegen Polizeibeamte, die konkrete Anhaltspunkte für dienstliches Fehlverhalten liefern, werden deshalb in jedem Fall sorgfältig überprüft. (...)
(...) Dass die Bayerische Polizei ihrem o.g. Auftrag gerecht wird, spiegelt sich nicht nur in der hervorragenden Sicherheitslage Bayerns wider, sondern auch in der Tatsache, dass unsere Polizei nach wie vor ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt. (...)
(...) Damit sind sowohl sämtliche Staatsanwaltschaften als auch alle Polizeibehörden zur neutralen, rechtsstaatlichen Durchführung von Ermittlungen sowie zur Sachverhaltserforschung bei Straftatverdachtsfällen berufen und zwar unabhängig von der gesellschaftlichen, politischen oder sonstigen Stellung des Tatverdächtigen. Dies gilt auch für etwaige Verdachtsfälle von Korruption in der Justiz. Die abschließende Bewertung der ermittelten Sachverhalte erfolgt durch unabhängige Gerichte. (...)