Frage an Joachim Körner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Joachim Körner
AfD
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Frage von Franz B. •

Frage an Joachim Körner von Franz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Körner,

in Dresden gehen regelmäßig tausende Bürgerinnen und Bürger auf die Straße weil "die da oben machen was sie wollen". Die AfD-Fraktion in Sachsen hat am 16. Mai einen Demokratiekongress zur Direkten Demokratie veranstaltet http://demokratiekongress-dresden.de/home.html . Sie, in Hamburg haben die beste direkte Demokratie von Deutschland, d.h. weniger Entscheidungen von oben, mehr von den Bürgerinnen und Bürgern. Am Donnerstag 28. Mai wollen Sie aber eine Verfassungsänderung in Hamburg unterstützen, die das wieder ändern soll, also würden "die da oben wieder machen was sie wollen"
http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/kolumne-rathaus-intern-40733098.bild.html .
Erklären Sie mir und den Menschen in Dresden bitte warum Sie dieser Verfassungsänderung zustimmen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
F. B.

Anmerkung der Redaktion
Aufgrund eines technischen Fehlers wurde diese Frage erst am 03.08.2015 an den Abgeordneten übermittelt.
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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr B.,

Die AfD tritt für mehr Demokratie ein. Das gilt auch für Olympia
Die AfD stimmt keinem Abbau von Elementen direkter Demokratie zu.
Anders lautende Meldungen beruhen auf einem Missverständnis oder einer Fehlinterpretation.
Die AfD begrüßt vielmehr, dass die Bürger, die Möglichkeiten erhalten, über Olympia zu entscheiden.
Volksinitiativen und Volksbegehren sind weiterhin möglich und werden gleichzeitig zur Abstimmung gestellt. Die Bürgerschaft bzw. der Senat haben den Gegenstand eines Bürgerschaftsreferendum 6 Monate vor dem Beschluss bekannt zu geben, so dass Zeit für eine Volksinitiative bleibt.
Vor ein Bürgerschaftsreferendum sind hohe Hürden gestellt: 2/3-Mehrheit aller Bürgerschaftsabgeordneten, sodass nicht gegen jede Volkinitiative ein Bürgerschaftsreferendum gestellt werden kann
Es muss neutral informiert werden und 4 Monate für die Meinungsbildung gewährt werden.
Eine im Bürgerschaftsreferendum gefallene Entscheidung hat eine bindende Wirkung und kann für eine gewisse Zeit nicht durch eine neue Volksinitiative ausgehebelt werden. Letzteres halten wir für richtig. Denn nichts würde dem Gedanken der direkten Demokratie mehr schaden, als mehrere sich widersprechenden Volksentscheide.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Körner