Frage an Joachim Zeller bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Joachim Zeller
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Frage an Joachim Zeller von Sven R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Zeller,

am 11. Januar diesen Jahres wurden in unserem Bezirk Treptow Köpenick, viele bewohnte Gebiete entlang der Müggelspree aufgrund des §76 Abs3 zuwie des §63 des BWG vorläufig als Überschwemmungsgebiet gesichert. Die Grenzen wurden digital mit einem Laserverfahren (Phometrisches Verfahren, +-25cm) ermittelt. Die amtlichen Lageplänene von Vermessungen der letzten Jahre weisen in der Tat eine Ungenauigkeit von ca 0,25m auf. In Treptow Köpenick haben die Fachleute sich für das Pegelstandsverfahren entschieden. Für die Ermittlung des Pegelstandes wird das genauere aber aufwändigere amtliche Messverfahren angewendet.
Ich als nun verzweifelter Eigentümer und Anwohner, Parteikollege und immer noch nicht ausreichend informierter Nutzer eines Wassergrundstückes an den Bänken bin ebenfalls davon betroffen, und suche nun Hilfe bei Ihnen. Dieser Beschluss ist mir erst seit einer Woche nach einer Veranstaltung im Kino Friedrichshagen bekannt geworden. Ein Großteil der betroffenen Eigentümer ist bis heute völlig Ahnungslos! Nach den Bekanntmachungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, sollen diese Überschwemmungsgrenzen bis zum 22.12.13 gesetzlich endgültig festgelegt werden. Dann würde für Betroffene und für die Stadt Berlin ein erheblicher und vermeidbarer Schaden entstehen, weil von massenhaften Klagen auszugehen ist. Von dem Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust in die Berliner Politik, ganz zu schweigen.
Böse Zungen behaupten seit Jahren, es gehe hier um EU Fördermittelbetrug.
Ich stelle die Frage auch deshalb, weil die ebenfalls rechnerisch ermittelten Nachforschungen und auch die Bemessungsgrundlage der vom 11. Januar 13, zweifelsfrei ergeben haben, dass eine Überflutung der Inseln und der Bänke überhaupt nicht stattfinden kann. Lediglich die Karten nicht beschlussfähig !
Wie ernst nimmt man die Eigentumsgarantie des §14 GG und die Rechtssicherheit im Land Berlin?

Hochachtungsvoll
S.Reimer (Mitglied der CDU)

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