Frage an Jochen Ritter bezüglich Petitionen

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Jochen Ritter
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Frage von Serdar C. •

Frage an Jochen Ritter von Serdar C. bezüglich Petitionen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

hiermit bitte ich Sie um Unterstützung.
Über die Petition (https://www.openpetition.de/petition/online/soforthilfe-fuer-studierende-jetzt) bin ich auf diese Webseite und letztendlich auf Ihren Namen gekommen.
Seit November 2006 wohne ich in der Gemeinde Finnentrop und studiere zur Zeit Wirtschaft an der FH-SWF in Meschede. Wie viele meiner Kommilitonen gehe ich auch einer Mini-Beschäftigung nach um mein Studium zu finanzieren und meine laufenden Kosten zu decken. Als Einnahme steht mir nur der Lohn den ich als Aushilfskraft bei einem Dienstleistungsunternehmen verdiene, zur Verfügung.
Durch die aktuelle Krise bin auch ich nicht verschont geblieben. Vor der Krise kam ich auf gut 400€ im Monat womit ich meine Kosten (KV & PV, Kfz, Studiengebühren, Mobiltelefon, Fitness etc.) decken konnte. Doch durch die Krise sind meine Einnahmen um fast die hälfte eingebrochen. Viele Studenten üben eine Mini Tätigkeit aus und haben dementsprechend kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Als Student ist es auch aufgrund von niedrigen Einnahmen und fixen Kosten kaum möglich Rücklagen zu bilden um in solchen Situationen auf diese zurückgreifen zu können.
Zusammengefasst kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Einnahmen bei vielen Studierenden reduziert haben aber die Kosten weiterhin in fast voller Höhe existieren. Damit Studenten nicht in großer finanzieller Not landen oder gar das Studium pausieren bzw. abbrechen müssen, bitten wir den Bund und die Länder uns ebenfalls finanziell zu unterstützen. So bitte ich Sie auch Ihren Beitrag zu leisten.
Bleiben Sie gesund Herr Ritter.

Mit freundlichen Grüßen

Serdar Calik

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Sehr geehrter Herr Calik,

zunächst hoffe ich, dass es Ihnen persönlich gut geht. Nun zu Ihrem Anliegen:

Der Landtag und die Landesregierung NRW haben sich Ende April mit dem Thema Nothilfen für Studierende beschäftigt und gemeinsam mit Bund und Ländern an bundeseinheitlichen Hilfestellungen gearbeitet. Der Bundestag hat gerade am 7. Mai 2020 ein Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz beschlossen, mit dem BAföG-Empfänger und wissenschaftliches Personal unterstützt werden. Wie ich Ihrer Nachricht entnehme, trifft beides nicht auf Sie zu.

Für Studierende, die – wie Sie – durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, stellt das Bundesbildungsministerium seit letzter Woche Überbrückungshilfen in Form von zinslosen Darlehen zur Verfügung, die Sie unbürokratisch online beantragt können. Insgesamt kann damit ein Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro aktiviert werden. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat. Die Rückzahlung erfolgt nach einer tilgungsfreien Zeit von 6 bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase. Nähere Informationen finden Sie hier: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe

Zusätzlich stellt das Bundesbildungsministerium dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Ich hoffe, Sie können mit den Hinweisen etwas anfangen.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Ritter MdL

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