Frage an Jörg Geerlings bezüglich Recht

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Jörg Geerlings
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Frage von Rainer A. •

Frage an Jörg Geerlings von Rainer A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Geerlings,

Sie treten als Kandidat der CDU im Rhein-Kreis Neuss I zur Landtagswahl an.

Wie Sie sicherlich wissen, sind Schützenwesen und Jagd seit Generationen fest
in Kultur und Gesellschaft verankert. Hier wird auf ehrenamtlicher Basis ein
Beitrag zum kulturellen und breitensportlichen Leben unserer Gesellschaft sowie
zielgerichtet Jugendarbeit geleistet. Den Heranwachsenden werden gesellschaftliche Werte vermittelt und es wird ihnen ein Bereich eröffnet in dem sie sich selbst erfahren und beweisen können. Die Jäger(schaften) leisten darüber hinaus einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für den Erhalt unserer Umwelt. Allen gemein ist die Waffe als Sportgerät oder Handwerkszeug.

Trotz aller Verschärfungen seit 1976 gibt es jedoch weiterhin Kriminelle die illegale Waffen oder einfache Gegenstände für ihre Taten nutzen und „Amokläufer“, die sich im Baumarkt, im Internet oder auf illegalen Pfaden ihre Tatmittel beschaffen. Keine der Verschärfungen ist bisher auf ihre Wirksamkeit hin untersucht worden; lediglich die Realität hat bewiesen, wie wirkungslos manche der im Eilverfahren eingeführten Verschärfungen sind.

Von daher interessiert mich und sicher auch gleich gesinnte Bürger/Wähler, wie Sie über dieses Thema denken und wie Ihre Haltung gegenüber ggf. weiteren Verschärfungen ist. Werden Sie sich für den Erhalt von Schießsport und Jagd als gesellschaftlichem Element einsetzen und dadurch dem gesetzestreuen und mündigen Bürger/Wähler das Vertrauen entgegenbringen das er verdient?

Für mich persönlich und sicherlich auch andere Bürger/Wähler ist Ihre Haltung zu diesem Thema Wahl entscheidend. Aus diesem Grunde würde ich mich über eine ausführliche, sach- und zielgerichtete Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüssen
R. Ackermann

Wahlkreisbetreuer
der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW e.V.)
092-ackermann@fvlw.de

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Sehr geehrter Herr Ackermann,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass die Beantwortung einige Zeit in Anspruch genommen hat, handelt es sich dabei doch um ein sehr komplexes Thema. Hinzu kommt, dass es hinsichtlich der Gesetzgebung nicht in der Landeskompetenz steht. Das Waffengesetz, zuletzt geändert im Jahr 2009, wird vielmehr vom Bundestag verabschiedet.

Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP (Bund) ist wörtlich ausgeführt: "Deutschland hat schon jetzt eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Wir sind daher einig in der Einschätzung, dass es gegenwärtig keinen weiteren Veränderungsbedarf im Waffenrecht gibt. Im Rahmen der bis Ende 2011 zu evaluierenden Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zur sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff soll besonders darauf geachtet werden, ob es im praktischen Vollzug unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer gegeben hat."
Schon im Gesetzgebungsverfahren 2009, das in der Reaktion auf die schlimmen Ereignisse von Winnenden im Bundestag durchgeführt wurde, hatte sich CDU/CSU erfolgreich dafür eingesetzt, die Belange der Jäger und Sportschützen zu berücksichtigen. So wurden einige geforderte, aber von CDU/CSU nicht für zielführend eingeschätzte Verschärfungen, w.z.B. die zentrale Aufbewahrung von Waffen in Schützenhäusern, verhindert. Im Vorfeld waren dazu umfangreiche Beratungen mit Sachverständigen, darunter auch Jäger- und Schützenverbände, durchgeführt worden.
Diesen Kurs unterstütze ich in jeder Hinsicht. Neuss hat mit seinem ausgeprägten Schützenwesen eine lange Tradition. Dabei gehört selbstverständlich nicht nur das Marschieren, sondern auch Sportschießen zum Alltag. Ebenso ist unstrittig, dass mit der Jagd Umweltschutzbelange verfolgt werden. Es kann also nicht sein, dass Waffenbesitzer grundlos kriminalisiert werden. Ich halte es von daher für sinnvoll, dass im Koalitionsvertrag eine Evaluierung der Wirksamkeit der Verschärfungsmaßnahmen im Waffenrecht festgeschrieben wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jörg Geerlings

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