Frage an Jörg Geerlings bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Jörg Geerlings
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Frage an Jörg Geerlings von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Geerlings,

vor dem Hintergrund der ganzen Diskussionen um die Diätenerhöhung für die Altersversorgung der Abgeordneten interessiert mich, wie die Altersversorgung eines Abgeordenten aussieht, der lediglich eine Legislaturperiode in den Landtag gewählt wurde und dann wieder seinem Beruf nach geht / nachgehen muss.
Können Sie mir das bitte darstellen?

Vielen Dank und freundliche Grüße aus Norf

Peter Hanß-Klinkhammer

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Sehr geehrter Herr Hanß-Klinkhammer,

danke für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Bei der Modellrechnung „Altersversorgung der Abgeordneten des Landtags NRW“ wird von einem 49jährigen Abgeordneten ausgegangen:

Bei einer fünfjährigen Mitgliedschaft im Landtag zahlt der Abgeordnete 126.840 Euro (2.114 Euro monatlich) in das Versorgungswerk ein. Dieser Betrag, der von der vollen Diät direkt abgezogen und eingezahlt wird, wurde zuvor voll besteuert. Mit 65 erhält der Abgeordnete dann voraussichtlich eine Altersversorgung von 716,26 Euro. (Diese Altersversorgung reduziert sich durch die zu erwartende Inflationsrate. Anders ausgedrückt: Die Altersversorgung enthält keinen Inflationsausgleich.)

Es muss mindestens 30 Monate in das Versorgungswerk eingezahlt worden sein, davon mindesten ein Jahr als Mitglied des Landtags NRW, damit überhaupt erste Ansprüche entstehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Geerlings

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