Frage an Jörg Heinrich bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Jörg Heinrich
WASG
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Frage von Max B. •

Frage an Jörg Heinrich von Max B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Jörg Heinrich,
Sie schildern in ihren Antworten zum umstrittenen Straßenausbaubeitragsgesetz , dass Sie die Zielstellung haben, die Straßenerschließungsvbeiträge und Ausbaubeiträge abzuschaffen. Dazu gestatte ich nachfolgende Fragen: Warum wollen Sie die Großinvestoren des Kapitals bei deren Bauvorhaben nicht an der Finanzierung von Straßengebühren beteiligen? ( Alexanderplatz, Potsdamer Platz, Eastgaete usw.) Welches Modell der Finanzierung der notwendigen Straßenarbeiten vertreten Sie gegenüber den Wohnungsunternehmen, den Banken und privaten Wohnhausbesitzern? Sind Sie mit dem CDU Politiker Czaja und dem VDGN der Meinung, dass es sozial gerecht ist, dass alle Bürger in einer Grundsteuer diese Kosten begleichen sollen?
Ich danke Ihnen für ihre Bemühungen,
Ihr Max Bertram!

Antwort von
WASG

Sehr geehrter Herr Bertram,

die von Ihnen genannten Großinvestoren verändern auf ihren eigenen Wunsch hin bereits bestehende Straßenverläufe. So am Potsdamer Platz geschehen und jetzt am Alex. Das wird von ihnen gewünscht und bezahlt, und hat nichts mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz zu tun, daß nur den kleinen Hausbesitzer und den normalen Mieter zusätzlich und gegen deren Willen belastet. Und genau die Leute wollen in den meisten Fällen weder eine Luxusstraße noch deren Herstellung, weil genau das ihre finanziellen Möglichkeiten überfordert. Und das ist bei den sog. Großinvestoren nicht der Fall, denn sie bezahlen außerhalb des Straßenausbaubeitragsgesetz die Erstellung ihrer eigenen Wünsche und haben auch die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten . Das hat mit dem genannten Gesetz nichts zu tun. Hier geht es einzig um Abzocke des normalen Bürgers und um nichts anderes.
Ich bin im übrigen auch der Meinung, daß öffentliche Straßen von der Öffentlichkeit bezahlt werden sollten, denn alle können diese Straße benutzen und müssten auch diese mitbezahlen und sie sind eben nicht Eigentum der Anlieger für das sie verantwortlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Heinrich