Warum gibt es keine adäquate Gesetzestextanpassung, die lange Tiertransporte abschafft ?

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Johannes Schraps
SPD
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Frage von Josephine B. •

Warum gibt es keine adäquate Gesetzestextanpassung, die lange Tiertransporte abschafft ?

Warum wird so wenig für die Tierschutz in der Nutzviehhaltung getan ?

Warum ist es immer noch möglich, dass Ferkel, die auf Tiertransporten geboren werden, in den Schlachthöfen vergast werden dürfen ? Das sind Babys und diese werden einfach getötet. Das ist barbarisch.

Warum ist es immer noch erlaubt Tiere, in der gewerblichen Landwirtschaft, auf kleinstem Raum zu halten, so dass sie ein Elendsdasein führen müssen? Schweine, Rinder, Hühner.

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Josephine B.

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SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für den Tierschutz. Ihre Fragen zu den langen Tiertransporten, der Haltung von Nutztieren und dem Umgang mit Ferkeln auf Transporten berühren wichtige und dringliche Themen, die uns ebenfalls sehr am Herzen liegen.

Es gibt in der Tat erhebliche Defizite im Umgang mit Nutztieren, insbesondere bei langen Tiertransporten und der industriellen Tierhaltung. Wie Sie richtig bemerken, sind Tiertransporte eine enorme Belastung für die Tiere. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, strengere Regelungen auf EU-Ebene zu etablieren, um solche Praktiken zu beenden.

Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes haben wir bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Leid von Tieren in der Landwirtschaft zu reduzieren. Dazu gehört unter anderem die schrittweise Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern sowie strengere Vorschriften zum Kupieren von Schwänzen bei Schweinen. Diese Änderungen sind ein wichtiger Schritt, aber es muss noch mehr getan werden. In Zukunft wollen wir beispielsweise auch strengere Vorgaben für die Haltung von Schweinen, Rindern und Hühnern in der Massentierhaltung umsetzen, um den Tieren mehr Platz und artgerechte Bedingungen zu ermöglichen.

Die Verkündung des Gesetzes ist für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen. Für einige dieser Regelungen sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderten Anforderungen einzustellen.

Ich kann Ihnen versichern, dass der Einsatz für den Tierschutz für uns oberste Priorität hat, und wir weiterhin daran arbeiten, gesetzliche Lücken zu schließen und das Leid der Tiere zu reduzieren. Vielen Dank, dass Sie sich für diese wichtigen Anliegen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Schraps

 

 

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