Frage an Johannes Selle bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Frage von Martin E. •

Frage an Johannes Selle von Martin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr MdB meines Wahlkreises.

Sachverhalt:
Ich stellte eine Anfrage an ein Thüringer Landesminesterium. Ist es den einfach so in Ordnung das mir das Minesterium die Antwort auf die Frage VERWEIGERT, unter der Angabe Sie möchten wissen mit wenn Sie kommuniezieren und daher brauchen Sie die Vollständige Postalische Adresse. Jedoch ist die Frage allgemeingültig und nicht perse auf mich bezogen.
Frage:
Ist ein Landesminesterium nicht generell Auskunftspflichtig, gegenüber jeden Bürger ?
Was kann ich tun ?
Im Sinne des Datenschutzes welche Sachlich bezogene Bewandnis sollen diese meine Angaben haben, im Sinne einer allgemeinen Anfrage ?

Mit freundlichen Gruß
Martin Ehrhardt aus Apolda

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ehrhardt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie diese sehr allgemein gehalten haben, muss ich mich auf eine allgemeine Antwort beschränken. Da ich weder Ihre konkrete Frage noch das angefragte Ministerium kenne, kann ich nicht abschätzen, welche Vorschriften im speziellen vorliegen.

Allgemeine rechtliche Grundsätze in Deutschland sagen aus, dass Sie als Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein berechtigtes Interesse haben Auskunft von staatlichen Einrichtungen zu erhalten. Im Gegenzug gibt es keinen Grund gegenüber einem hoheitlichen Träger staatlicher Gewalt seine Identität nicht offen zu legen. In einem demokratischen Staat gibt es kein zu schützendes Interesse die Identität zu verbergen.

Diese Regeln werden in verschiedenen Bereichen folgendermaßen formuliert und umgesetzt.

Für die Bundesministerien gibt es eine Gemeinsame Geschäftsordnung, die dort im § 14 Abs. 3 zu Bürgeranfragen folgendes ausführt.

„Privatpersonen kann zu Sachfragen (Bürgeranfragen) formlos Auskunft gegeben werden. Besteht bei mündlichen Auskünften die Gefahr von Missverständnissen, so ist auf die Möglichkeit einer schriftlichen Anfrage zu verweisen. Bestehen bei elektronischen Anfragen Zweifel an der Identität der Person, die Auskunft erbeten hat, so ist auf den Postweg zu verweisen. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, sind grundsätzlich nicht zu beantworten. Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, dürfen grundsätzlich nicht erteilt werden.

(nachzulesen unter www.verwaltung-innovativ.de)

Eine ähnliche Regelung findet sich in Thüringen für den Bürgerbeauftragten. Dort führt das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten (Thüringer Bürger-beauftragtengesetz - ThürBüBG -) vom 15. Mai 2007 unter §3 Abs. 2 folgendes aus:

"(2) Der Bürgerbeauftragte kann von einer sachlichen Prüfung eines Bürgeranliegens absehen, wenn dieses:
1. nicht mit dem Namen oder der vollständigen Anschrift versehen oder unleserlich ist,
2. ein konkretes Begehren oder einen konkreten Sinnzusammenhang nicht enthält,…."

Auch hier bei Abgeordnetenwatch.de lesen Sie unter den häufig gestellten Fragen (FAQ) „Warum muss ich meinen Vor- und Zunahmen zu nennen?“, die gut formulierte Begründung - Diese gewährleistet den Dialog zwischen Fragestellern und Abgeordneten auf Augenhöhe und beugt der Anonymität vor.“

Ich kann verstehen, dass Sie durch die allgemeinen Diskussionen um den Datenschutz verunsichert sind. Wenn Sie eine Antwort aus einer Behörde erhalten, legt Ihnen der Bearbeiter auch seinen Namen mit seiner dienstlichen Anschrift offen. Deshalb gehört es zum fairen Umgang miteinander, dass man sich auch als Fragesteller zu erkennen gibt. Die Mitarbeiter in den Verwaltungen sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für Nachfragen und zur Klärung von Missverständnissen bezüglich der Anfragen ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten notwendig. Wenn Ihnen Ihr Anliegen wichtig ist, ist die Angabe Ihrer Anschrift doch sicher kein Problem für Sie. Bürgerrecht ist immer auch verbunden mit Bürgerpflicht.

Lassen Sie es mich folgendermaßen zusammenfassen. Wenn ich mich aus der Anonymität heraus bewege, schaffe ich Vertrauen. Und ohne gegenseitiges Vertrauen wäre auch jede Antwort wertlos.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage ausreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Selle