Frage an Johannes Singhammer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Johannes Singhammer
CSU
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Frage von Werner und Susanne S. •

Frage an Johannes Singhammer von Werner und Susanne S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Singhammer,

mit Entsetzen mussten wir in letzter Zeit feststellen, dass immer öfter Werbung für Internet-Kriegsspiele wie world of warcraft, panzer.de, Mobile-Strike etc. vor allem auf privaten Fersehsendern oder sogar bei Bundesliga-Fussballspielen als laufende Bandenwerbung stattfindet! Dabei wird der Krieg als lustiges Abenteuer dargestellt! Wieso sind diese "Spiele" und dann auch noch die verharmlosende Werbung hierfür, erlaubt? Es handelt sich hierbei nämlich ganz klar um Kriegsverherrlichung! Diese Tatsachen sind schon für einen normal denkenden Erwachsenen eine unerträgliche Zumutung, aber diese "Spiele" und selbstverständlich auch die Werbung hierfür sind für Kinder und Jugendliche frei zugänglich! Das kann doch wohl kaum gesetzlich erlaubt sein! Wenn doch, auf welchen gesetzlichen Grundlagen sollte dies möglich sein?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Viele Freunde und Freundinnen von uns sind genauso wie wir sehr gespannt auf Ihre Antwort!

Herzliche Grüße

Werner und Susanne Schäfer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Frau Schäfer,

die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Die Alterskennzeichnung von Spielen nach dem Jugendschutzgesetz ist eine Aufgabe der Jugendministerien der Länder. Diese haben sich darauf verständigt, dass das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Alterskennzeichnung federführend für alle Länderministerien übernimmt. In der Folge dürfen Spiele ohne Alterskennzeichnung an Kinder und Jugendliche weder verkauft noch ausgehändigt oder auf Bildschirmen vorgeführt werden. Bei einer Altersfreigabe von z.B. ab 12 Jahren ist Werbung aber nicht verboten. Eine entscheidende Aufklärungsrolle über die konkreten Gefahren im Internet kommt dabei auch den Eltern und der Schule zu. Dennoch halte ich Ihre Sorge für berechtigt. Das zuständige NRW-Ministerium muss eindeutig vorgehen. Und der Bundesgesetzgeber muss prüfen, ob wir eine besser praktikable Gesetzgebung brauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Singhammer MdB
Vizepräsident des Deutschen Bundestages