Sehr geehrter Herr Wiegelmann, welche Änderungen würden Sie persönlich an den Regeln und Abläufen des Deutschen Bundestages vornehmen, wenn Sie die Möglichkeit dazu hätten?
Dabei denke ich beispielsweise an die Gestaltung der Redezeiten, den Umgang mit Ordnungsrufen, die parlamentarische Debattenkultur oder die Rechte der Abgeordneten. Mich interessiert insbesondere, ob Sie die bestehenden Regelungen für sinnvoll halten oder an bestimmten Stellen Reformbedarf sehen.
Welche konkreten Änderungen würden Sie gegebenenfalls vorschlagen und warum?
Vielen Dank für Ihre Zeit und die Beantwortung meiner Frage.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Bundestag hat im vergangenen Herbst genau die von Ihnen angesprochenen Regeln gerade grundlegend überarbeitet. Einen erneuten Änderungsbedarf sehe ich daher aktuell nicht.
Im Oktober 2025 hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD eine Neufassung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Es handelt sich um die umfassendste Überarbeitung seit der Reform des Jahres 1980. Die bisherigen Regelungen stammten in ihrem Kern aus einer Zeit, in der das Parlament anders arbeitete, und wichen an vielen Stellen von der tatsächlichen Praxis ab oder waren unklar gefasst. Ziel der Neufassung war es, Verfahren zu präzisieren, Abläufe verlässlicher zu machen und den Bundestag als Ort von Debatte und Gesetzgebung zu stärken. Ich habe dieser Neufassung zugestimmt und halte sie für gelungen.
Zu den von Ihnen genannten Punkten im Einzelnen:
Bei den Redezeiten hat sich das bewährte Grundprinzip nicht geändert, wonach die Fraktionen die Dauer einer Aussprache vereinbaren und die Redezeit im Verhältnis ihrer Stärke verteilt wird. Klargestellt ist nun, dass der Präsident entscheidet, wenn eine Vereinbarung nicht zustande kommt, wobei die Aussprache dann höchstens eine Stunde dauern soll. Mündliche Erklärungen zur Abstimmung wurden von fünf auf drei Minuten verkürzt, was die Plenarsitzungen strafft. Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen sind nunmehr auch in Aktuellen Stunden zulässig, was gerade die tagesaktuellen Debatten lebendiger macht.
Die deutlichste Verschärfung betrifft den Umgang mit Ordnungsverstößen. Wer in einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen wird, wird für den Rest der Sitzung des Saales verwiesen. Wer innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wird, erhält mit dem dritten Ordnungsruf zugleich ein Ordnungsgeld. Dieses wurde durch eine begleitende Änderung des Abgeordnetengesetzes von 1.000 auf 2.000 Euro und im Wiederholungsfall von 2.000 auf 4.000 Euro angehoben, nachdem die Beträge seit 2011 unverändert geblieben waren. Bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Hauses kann das Ordnungsgeld auch ohne vorherigen Ordnungsruf verhängt werden. Ein Ordnungsruf kann zudem nachträglich bis zum Ende des dritten folgenden Sitzungstages ausgesprochen werden, damit Verstöße, die erst bei Durchsicht des Protokolls erkennbar werden, nicht folgenlos bleiben. Wer während einer Rede dreimal zur Sache gerufen wird, dem muss das Wort entzogen werden. Auch die Ausschussvorsitzenden haben erweiterte Befugnisse erhalten, um die Ordnung in ihren Sitzungen durchzusetzen, bis hin zum Ausschluss eines Mitglieds mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder. Hinzu kommen höhere Abzüge von der Kostenpauschale bei Fehlen an Sitzungstagen und bei namentlichen Abstimmungen.
Zur Debattenkultur hat der Bundestag erstmals ausdrücklich in seine Geschäftsordnung geschrieben, dass Reden und alle anderen Beiträge von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder und der Fraktionen geprägt sein sollen. Eine solche Vorschrift ersetzt keine Haltung, sie macht aber den Maßstab sichtbar, an dem sich die Sitzungsleitung bei Ordnungsmaßnahmen orientiert. Die Rechte der Abgeordneten und insbesondere der Opposition wurden an anderer Stelle gestärkt, etwa durch eine Frist, innerhalb derer beschlossene öffentliche Anhörungen durchzuführen sind.
Vor diesem Hintergrund sehe ich derzeit keinen weiteren Änderungsbedarf. Die neuen Regeln sind erst im vergangenen Herbst in Kraft getreten, und ein Regelwerk muss sich zunächst in der Praxis bewähren, bevor man es erneut anfasst. Die Bundestagspräsidentin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Geschäftsordnung ein lebendiges Regelwerk bleibt und Erfahrungen aus der Praxis aufgenommen werden, wo dies nötig und sinnvoll ist. Sollten sich einzelne Regelungen als unzureichend erweisen, insbesondere bei der Durchsetzung von Ordnung und Würde des Hauses, werde ich mich für Nachbesserungen einsetzen. Gegenwärtig gilt für mich jedoch, dass der Bundestag seine Arbeitsabläufe auf die Höhe der Zeit gebracht und die Instrumente zur Wahrung der Ordnung spürbar geschärft hat.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wiegelmann
