Werter Herr Wiegelmann, können Sie erklären wieso 45 Rentenpunkte einer abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren eine höhere Rente ergeben als 45 Rentenpunkte in weniger als 45 Jahren? MfG Patrik B.
Zitat aus Ihrer Antwort an Frau S. vom 24.9.26
Umgekehrt gilt der Grundsatz, dass gleich hohe Beiträge zu gleich hohen Renten führen müssen. Ein abschlagsfreier Rentenzugang ... durchbricht genau diesen Grundsatz, weil er demjenigen, der seine Entgeltpunkte über 45 Jahre erworben hat, eine höhere Gesamtleistung verschafft als demjenigen, der dieselben Entgeltpunkte in kürzerer Zeit erarbeitet hat.
Ist die Gesamtleistung der Rente nicht durch 2 Punkte bestimmt:1.Die Anzahl der verdienstabhängig erworbenen Rentenpunkte und 2. die Bezugsdauer(Zufall) der Rente insgesamt ?
Bezieht z.B.ein Akademiker der nach 35 Berufsjahren schon 45 Rentenpunkte erworben hat und dann weitere 8 Jahre bis zur Regelaltersgrenze arbeiten würde eine geringere Rente als der Rentner (i.d. Regel heute 64,5 Jahre oder älter und meist deutlich mehr als 45 Arbeitsjahre))der abschlagsfrei mit 45 Rentenpunkten in Rente ging?
Bitte Ihre eigenen Worte und kein Verweis auf die Kommission oder die Bertelsmann Stiftung.
Sehr geehrter Herr B.
danke für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte.
Vorab eine Anmerkung. Sie verbinden Ihre Frage mit der Vorgabe, weder auf die Alterssicherungskommission noch auf die Bertelsmann Stiftung zu verweisen. Welche Argumente und Belege ich in meinen Antworten heranziehe, entscheide ich selbst. Ich nenne meine Quellen. Eine Antwort, die auf Belege verzichtet, wäre nicht unabhängiger, sondern nur schlechter überprüfbar. Den Kern Ihres konstruierten Falles beantworte ich gleichwohl zunächst aus der Rechenmechanik des Rentenrechts heraus.
Zunächst zu dem Punkt, in dem Sie recht haben. Die monatliche Rente ist bei gleicher Punktzahl gleich, denn sie errechnet sich aus Entgeltpunkten mal aktuellem Rentenwert. Wer 45 Punkte hat, bekommt denselben Monatsbetrag, egal ob er sie in 35 oder in 45 Jahren erworben hat. Auch Ihr Beispiel trifft zu. Der Akademiker, der nach 35 Berufsjahren bereits 45 Punkte hat und dann noch acht Jahre bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeitet, sammelt in diesen acht Jahren weitere Punkte und bezieht am Ende die höhere Monatsrente. Das hat der von Ihnen zitierte Satz nicht bestritten. Er hat allerdings dann auch acht Jahre länger Beiträge gezahlt, womit der Vergleich gleicher Beiträge verlassen ist.
Der zitierte Satz betrifft den Fall, dass die Beiträge gleich bleiben, und dort liegt der Unterschied nicht im Monatsbetrag, sondern im Startzeitpunkt. Ein Beispiel: Zwei Versicherte des Jahrgangs 1964 haben jeweils exakt 45 Entgeltpunkte und wollen beide mit 65 in Rente gehen, zwei Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze von 67. Der eine hat seine Punkte in 45 Beitragsjahren erworben und erfüllt damit die Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Er erhält mit 65 die volle Rente, beim seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro also rund 1.913 Euro. Der andere hat dieselben 45 Punkte in 35 Jahren erworben, also mit denselben eingezahlten Beiträgen dieselbe Vorsorgeleistung erbracht. Er kann mit 65 nur die Rente für langjährig Versicherte beziehen und zahlt dafür einen Abschlag von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat, bei 24 Monaten also 7,2 Prozent. Seine Monatsrente beträgt lebenslang rund 1.775 Euro. Gleiche Beiträge, gleicher Rentenbeginn, aber dauerhaft rund 138 Euro Unterschied im Monat. Wartet er stattdessen bis 67 auf die ungekürzte Rente, bezieht er den gleichen Monatsbetrag wie der Erste, aber zwei Jahre kürzer, was einer Gesamtleistung von rund 46.000 Euro entspricht. In beiden Varianten steht der Versicherte mit den 45 Beitragsjahren bessergestellt da, obwohl beide dasselbe eingezahlt haben. Das und nichts anderes meinte der Satz mit der höheren Gesamtleistung.
Ihr Einwand, die Bezugsdauer sei letztlich Zufall, stimmt für den Einzelnen, trägt aber als Argument gegen diese Rechnung nicht. Eine Versicherung kann den Todestag des Einzelnen nicht kennen und rechnet deshalb, wie jede Versicherung, mit der durchschnittlichen Lebenserwartung. Zwei 65-Jährige haben im Erwartungswert dieselbe verbleibende Lebenszeit, das Würfelglück des Einzelfalls streut um diesen Wert in beide Richtungen und hebt sich über die Gesamtheit der Versicherten auf. Wer im Schnitt zwei Jahre früher ohne Kürzung bezieht, bezieht im Schnitt zwei Jahre länger, und diese Mehrleistung bezahlt nicht er selbst, sondern die Gemeinschaft der Beitragszahler. Genau dafür gibt es die Abschläge. Sie sind keine Strafe, sondern das Instrument, das unterschiedliche Startzeitpunkte in gleichwertige Gesamtleistungen umrechnet, damit die Entscheidung über den Renteneintritt für alle anderen kostenneutral bleibt. Die abschlagsfreie Frührente setzt dieses Instrument für eine einzelne Gruppe außer Kraft.
Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, belegen die Zahlen, und hier ziehe ich die von Ihnen genannten Quellen ausdrücklich heran. Die Alterssicherungskommission beziffert die Kosten der Abschlagsfreiheit auf rund 430 Millionen Euro je Rentenzugangsjahrgang und Jahr des Rentenbezugs und weist aus, dass die durchschnittliche Zugangsrente der besonders langjährig Versicherten 2025 bei 1.677 Euro lag, rund ein Drittel über den 1.257 Euro der langjährig Versicherten mit Abschlägen. Begünstigt werden also gerade nicht die Schwächsten, sondern überdurchschnittlich stabile und gut entlohnte Erwerbsbiografien, während Menschen mit Brüchen im Erwerbsleben, häufig Frauen, die 45 Jahre gar nicht erst erreichen. Eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung kommt zum selben Befund und rechnet die gesamtstaatliche Dimension vor. Die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde die öffentlichen Kassen um rund 9,5 Milliarden Euro je Rentnerjahrgang entlasten und dem Arbeitsmarkt rund 125.000 Vollzeitkräfte erhalten, weil die Betroffenen ihren Renteneintritt im Schnitt um zehn Monate verschieben würden. Zwei voneinander unabhängige Untersuchungen, dieselbe Diagnose.
Ich hoffe, damit ist nachvollziehbar, warum ich die Formulierung im Schreiben an Frau S. für zutreffend halte.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wiegelmann
